RS UVS Niederösterreich 1992/06/12 Senat-WU-91-010

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Veröffentlicht am 12.06.1992
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Rechtssatz

Jeder geprüfte KFZ-Lenker muß sich auf sämtliche Witterungsverhältnisse einstellen, auch auf plötzlich auftretende Sonneneinstrahlung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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