RS UVS Oberösterreich 1993/03/25 VwSen-200079/14/Br/La

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Veröffentlicht am 25.03.1993
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Rechtssatz

Keine objektive Sorgfaltswidrigkeit, wenn der Jagdangestellte zwei Schüsse und den Ruf "Weidmannsheil" gehört und davon ausgehend angenommen hat, daß das weibliche Rotwild bereits erlegt war und nun auftragsgemäß ein Hirsch geschossen werden durfte. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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