Entscheidungen zu § 44a VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

1.634 Dokumente

Entscheidungen 1.591-1.620 von 1.634

RS UVS Vorarlberg 1992/06/22 1-172/92

Rechtssatz: Es handelte sich um ein "versuchtes Lenken" im Sinne des §5 Abs2 StVO, ohne daß hiebei §8 VStG heranzuziehen war, da der Bw und der Zeuge die Absicht hatten, das Fahrzeug des Berufungswerbers aus dem Kreuzungsbereich heraus auf die andere Straßenseite auf einen freien Parkplatz zu bringen, und sich der alkoholisierte Berufungswerber zu diesem Zweck auf den Fahrersitz hinter das Lenkrad setzte, dieses betätigte, indem er die Räder geradestellte, während der Zeuge über Ersuchen d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/21 KUVS-408/1/92

Rechtssatz: Ein Schuldspruch betreffend die Verletzung nach Art IX Abs 1 Z 2 EGVG muß, um das Erfordernis des § 44 a Z 1 VStG zu erfüllen, unter anderem auch zum Ausdruck bringen, durch welches konkrete Verhalten das Tatbestandsmerkmal des "ungestümen Benehmens" erfüllt wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/12 KUVS-284-285/4/92

Rechtssatz: Wird im
Spruch: ein Sachverhalt einem Straftatbestand unterstellt, der durch die Tat nicht verletzt wurde oder wird die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift aber nicht unter Zitierung der entsprechenden
Norm: im
Spruch: angeführt, so wird dem Gebot des § 44a lit b VStG nicht entsprochen, ist der erstinstanzliche Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit zu beheben, denn der Beschuldigte hat ein rechtliches Interesse daran, daß ihm einerseits die als erwiesen angenommen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/05/05 Senat-GF-91-063

Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch:   "Die Beschuldigte hat am 26.7.1991 in xx 31 Lebensmittel, nämlich 1 Partie Gurken, 1 Partie Tomaten und 1 Partie Salat ohne Kennzeichnung zum Verkauf bereitgehalten.   Die Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9 Qualitätsklassengesetz iVm §56, 64, 72 Qualitätsklassenverordnung.   Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über ihn folgende Strfe verhängt: Geldstrafe von Schiling 200,--, falls diese uneinbr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.05.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/05/05 1-017/92

Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die von der Erstinstanz vorgenommene unzutreffende Feststellung hinsichtlich der Erscheinungsform des Delikts - hier: Beihelfer statt richtig Mittäter (unmittelbarer Täter) - richtigzustellen, da in der Verfolgungshandlung die Ausführungshandlungen des Beschuldigten korrekt umschrieben wurden. Schlagworte Erscheinungsform des Delikts, Beihilfe statt unmittelbare Täterschaft, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/05 Senat-GF-91-063

Rechtssatz: Da jede Bestimmung (§56 QualitätsklassenV = Gurken, §64 QualitätsklassenV = Tomaten, §72 QualitätsklassenV = Salat) eine eigene Übertretungsnorm darstellt, und es sich somit um verschiedene Deliktstypen handelt, ist für jede der drei Übertretungen eine eigene und nicht eine einheitliche Geldstrafe zu verhängen.   Durch die Verhängung einer einzigen Geldstrafe für alle drei Deliktstypen ist außerdem die Höhe der Geldstrafe pro Delikt nicht nachvollziehbar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.05.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/21 Senat-TU-91-005

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dipl Ing  P R das Straferkenntnis vom 15. April 1991,         , erlassen. Darin wurde diesem zur Last gelegt, er habe am 14. September 1990 um 16,05 Uhr im Ortsgebiet von H auf der LH     - Eisenbahnkreuzung mit der Franz-Josefs-Bahn - Fahrtrichtung Norden als Lenker des Kombi KZ          das Fahrzeug nicht vor den Schranken der Eisenbahnkreuzung angehalten, obwohl optische Zeichen ein Schließen der Schranken angekündigt hätten. Aus diesem Grun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/21 Senat-TU-91-005

Rechtssatz: Die Wagenfarbe (silber statt grau) und auch der Typ (Kombi oder PKW) ist irrelevant, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges eindeutig abgelesen wurde und der Beschuldigte die Anwesenheit bei der Eisenbahnkreuzung zur Tatzeit nicht bestreitet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 21.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/02 Senat-MD-91-010

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 22. März 1991 eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,--, sowie einen Kostenbeitrag von S 200,-- und Barauslagen von S 400,--, insgesamt S 2.600,--, wegen Übertretung des §8 litf des Lebensmittelgesetzes 1975 verhängt.   Der Spruch: lautet ua: "Der Beschuldigte Dr E S hat im August 1990 als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa V K HandelsgesmbH mit dem Standort in B das kosmetische Mittel mit der Beze... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/02 Senat-MD-91-010

Rechtssatz: Wird ein kosmetisches Mittel durch eine Lieferung im August 1990 in Verkehr gesetzt, so ist der Zeitraum "August 1990" als Tatzeitpunkt zu ungenau bestimmt, da in diesem Zeitraum mehrere Lieferungen hätten erfolgen können. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/01 Senat-NK-91-047

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn O S gemäß §137 Abs3 litg Wasserrechtsgesetz 1959 eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Tage) verhängt, da die häuslichen Abwässer der Pension W im Standort M Nr 92 seit 30. November 1990 bis zumindest 3. September 1991 ungereinigt auf dem Grundstück Nr xx, KG M, versickern, obwohl dafür eine wasserrechtliche Bewilligung nicht vorliegt. Daneben wurde noch dem Beschuldigten die Tra... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.04.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/04/01 Senat-NK-91-047

Rechtssatz: Wenn auch aus der Übertretungsnorm des §137 Abs3 litg WRG abgeleitet werden kann, daß die Erstbehörde das Versickern ungereinigter häuslicher Abwässer als eine Einwirkung auf Gewässer gewertet hat, so unterliegen gemäß §32 Abs2 WRG im Sinne des §32 Abs1 WRG nur mehr als geringfügige Einwirkungen auf Gewässer der Bewilligungspflicht. Dies kommt aber im Rahmen der Tatbeschreibung nicht ausdrücklich vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 01.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/30 Senat-WM-91-047

Der Magistrat der Stadt xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 11. Oktober 1991, Zl             /Gu, eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--, sowie ein Kostenbeitrag von S 300,-- und S 350,-- als Ersatz der Barauslagen wegen Übertretung des §7 Abs1 litc des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl Nr 87/1975, verhängt.   Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe als nach außen Berufener (§9 VStG) der Fa S, xx   N, zu verantworten, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Lebensmitteli... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/30 Senat-WM-91-047

Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Auslieferung der "Supereier" von der Firma A an die Firma B am 2.3.1990 war der Tatzeitpunkt, da bereits ab diesem Zeitpunkt die Ware den Verfügungsbereich der Firma A verließ. Es war daher nicht richtig, daß die Firma A unter Angabe des Tatzeitpunktes 27.3.1990 (dem Datum, wo die Lebensmittelinspektoren die Probe gezogen haben) nach §8 litf LMG bestraft wurde.   Die genaue Festlegung des Lieferzeitpunktes im
Spruch: durch eine Spruchabänderung war wegen der be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/19 KUVS-271/3/91

Rechtssatz: Der Vorschrift des § 44a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen und der
Spruch: geeignet ist, dem Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. Nach diesen Gesichtspunkten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.03.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/03/18 VwSen-250097/3/Gu/Bf

Rechtssatz: Bei sich überschneidenden Tatzeiten hat der
Spruch: die Dauer der Beschäftigung mehrerer Ausländer konkret auszuweisen, zumal die gleichzeitige Beschäftigung von mehr als drei Ausländern einen eigenen Deliktstypus (mit gesondertem Strafrahmen) darstellt. Infolge offener Verfolgungsverjährung bloße Behebung des Straferkenntnisses ohne mündliche Verhandlung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.03.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/03/13 Senat-BN-91-014

In dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den Beschuldigten Geldstrafen von je S 300,-- verhängt, weil dieser am 9. Jänner 1991 in T auf der LH xx auf Höhe des Hauses Nr 45 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten habe (64 km/h) und er überdies seiner Verpflichtung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes nicht nachgekommen wäre. Zusätzlich wurde noch die Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 60,-- vorgeschrieben.   Da... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.03.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/13 KUVS-7-8/2/92

Rechtssatz: Aus der Tatumschreibung des Bescheidspruches muß im Sinne des § 44a VStG hervorgehen, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit strafrechtlich in Verantwortlichkeit begangen hat. Es muß erkennbar sein, in welcher Eigenschaft und für welche Personen usw die Beschuldigten die strafrechtliche Verantwortung trifft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/13 Senat-BN-91-014

Rechtssatz: Eine Korrektur des Tatortes (Geschwindigkeitsüberwachung mittels Radar nicht auf Höhe des Hauses Nr 45, sondern auf Höhe des Hauses Nr 51) im
Spruch: des Straferkenntnisses ist möglich, wenn durch diese Korrektur der Gegenstand der erstbehördlichen Entscheidung keine Änderung erfährt und der Beschuldigte durch die Abänderung nicht Gefahr läuft, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden.   Die Entfernung vom richtigen Tatort (Haus Nr 51) zum irrtümli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.03.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/03/13 Senat-BN-91-014

Rechtssatz: Die Unterlassung des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes kann bei einem Tatort (hier Haus Nr 45) nicht festgestellt werden, wenn diese Übertretung erst einige 100 m danach durch den anhaltenden Gendarmeriebeamten wahrgenommen wird. Der Anhalteort liegt nicht im unmittelbaren Nahbereich zum Tatvorwurf "Haus 45", sodaß im Falle einer Korrektur des Tatortes in einer "anderen" Sache entschieden worden wäre, was dem §66 Abs4 AVG widerspräche. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.03.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/02/12 Senat-GD-91-012

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn R H gemäß §137 Abs3 WRG 1959 eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Woche)  verhängt, da er als das gemäß §9 Abs2 VStG für die K W GesmbH bestellte Organ dafür verantwortlich sei, daß am 25. März 1991 auf der Parzelle 629 (KG xx) durch die K W GesmbH im Grundwasserschwankungsbereich Sand abgebaut worden wäre, obwohl hiefür keine wasserrechtliche Bewilligung gemäß §32 WRG 1959 vorgelegen sei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 12.02.1992

RS UVS Kärnten 1992/02/11 KUVS-106/12/91

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, schon dem
Spruch: unzweifelhaft entnehmen zu können, welcher konkrete Tatbestand als erwiesen angenommen, worunter die Tat subsumiert wurde und welche Strafe unter Anwendung welcher Bestimmung über ihn verhängt wurde. Insbesondere muß aber der
Spruch: derart abgefaßt sein, den Beschuldigten rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. So ist bei einem fortgesetzten Delikt eine kalender... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.02.1992

RS UVS Salzburg 1992/01/13 4/39/1-1991

Rechtssatz: Das Konkretisierungserfordernis der Tatumschreibung im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Auflagen verlangt die genaue Anführung dessen, welche Auflage bzw Auflagen nicht eingehalten wurden. Schlagworte Tatumschreibung; Auflagen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 13.01.1992

RS UVS Kärnten 1991/12/19 KUVS-325/1/91

Rechtssatz: Der § 12 Abs 1 lit c Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz, idF 1980/054, umfaßt zwei strafbare Tatbestände; es ist sowohl das Anbringen eines zur Entrichtung der Parkgebühr bestimmten Parkscheines entgegen der Bestimmung des § 6 Abs 1 leg cit als auch ein nicht dem § 6 Abs 2 leg cit entsprechendes Markieren pönalisiert. Ein Schuldspruch nach § 12 Abs 1 lit c leg cit muß, um das Konkretisierungsgebot nach § 44 a Z 1 VStG zu erfüllen, erkennen lassen, welcher der beiden mögl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.12.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/12/16 1-210/91

Rechtssatz: Eine Niederschrift über die mündliche Verkündung eines Straferkenntnisses, die lediglich die übertretene Rechtsnorm, nicht jedoch eine entsprechende Tatumschreibung enthält und auch nicht auf eine solche verweist, widerspricht dem §44a Z1 VStG. Schlagworte Inhalt eines mündlichen Straferkenntnisses, Tatumschreibung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.12.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/26 KUVS-144/2/91

Rechtssatz: Ein erstinstanzlicher Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß, um den Erfordernissen des § 44 a Z 1 VStG zu entsprechen, jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung zulassen, ob die vorgenommene Änderung der Betriebsanlage die im § 74 Abs 2 GewO 1973 genannten Interessen zu beeinträchtigen geeignet ist. Erfolgt das nicht, ist der erstinstanzliche Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet und ist das Verfahren nach Vorliegen einer von Amts wegen wahrzunehm... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/18 KUVS-259/1/91

Rechtssatz: Bei § 367 Z 60 2. Fall, GewO, handelt es sich um eine "lex spezialis" zu § 7 VStG. Der 2. Fall der zitierten Bestimmung verlangt bei Verwirklichung des Tatbildes der strafbaren Anstiftung das bewußte Einwirken auf den unmittelbaren Täter. Dem Konkretisierungsgebot nach § 44 a Z 1 VStG ist im
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses gemäß § 367 Z 60 2. Fall GewO dann nicht entsprochen, wenn die Tatzeit (der Tatzeitraum) hinsichtlich der Veranlassung durch den Anstifter (und ni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/18 KUVS-223/2/91

Rechtssatz: Nach dem Konkretisierungsgebot ist im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, wenn es nicht auf Einstellung lautet, die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, anzuführen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/08 KUVS-K2-197/3/91

Rechtssatz: Die als erwiesen angenommene Tat ist in der Regel durch die Feststellung der Zeit der Begehung zu präzisieren. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen eine derartige Präzisierung nicht möglich ist, trotzdem aber die Tat eindeutig festgestellt werden kann. Die Feststellung der Tatzeit ist dann unerläßlich, wenn ohne die Feststellung dem Täter die Tat nicht zugerechnet oder sie von anderen Taten nicht unterschieden werden kann oder dieser einen Alibibeweis angeboten hat. Sinn u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.11.1991

TE UVS Niederösterreich 1991/10/22 Senat-BN-91-090

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 1. Oktober 1991, Zl xx, welches mündlich verkündet wurde, wurde über die Beschuldigte xx eine Geldstrafe im Betrag von S 1.000,-- wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) verhängt. In der über die Verkündung aufgenommene Niederschrift vom 1. Oktober 1991 ist ua folgendes beurkundet:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung(en) begangen: Zeit: 4. Mai und 29. Juni 1991 Ort:  x... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.10.1991

Entscheidungen 1.591-1.620 von 1.634

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