RS UVS Salzburg 1992/01/13 4/39/1-1991

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Veröffentlicht am 13.01.1992
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Rechtssatz

Das Konkretisierungserfordernis der Tatumschreibung im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von vorgeschriebenen Auflagen verlangt die genaue Anführung dessen, welche Auflage bzw Auflagen nicht eingehalten wurden.

Schlagworte
Tatumschreibung; Auflagen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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