Entscheidungen zu § 44a VStG

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1.634 Dokumente

Entscheidungen 1.441-1.470 von 1.634

RS UVS Oberösterreich 1993/07/19 VwSen-250112/2/Kon/Bk

Rechtssatz: Tatzeitumschreibung mit "seit Juli 1990" entspricht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG iVm § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG nicht. Abweisung der Berufung des Landesarbeitsamtes Oö. gegen den Einstellungsbescheid der belangten Behörde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/16 Senat-P-92-033

Der Berufungswerber war aufgrund einer Anzeige eines im exekutiven Außendienst befindlichen Beamten der Bundespolizeidirektion xx verdächtig, am 7.8.1991 um 09,58 Uhr in xx, xx Straße 41, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes KFZ im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" ausgenommen Ladetätigkeit abgestellt zu haben, ohne Ladetätigkeit durchzuführen.   Er wurde zunächst als Zulassungsbesitzer mit Anonymverfügung, nach einer Lenkererhebung (§49a Abs2 zweiter Satz V... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/16 Senat-P-92-033

Rechtssatz: Besteht ein Halte- und Parkverbot, von dem eine Ladetätigkeit ausgenommen ist, dann ist das negative Tatbestandselement (hier: "ohne eine Ladetätigkeit durchzuführen") im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 16.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-BN-92-099

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den Berufungswerber eine Geldstrafe in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) gemäß §74 Abs1 LMG 1975 verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 100,-- und von Barauslagen in Höhe von S 400,-- vorgeschrieben. Dem Berufungswerber wird vorgeworfen, daß er es als nach §9 VStG Verantwortlicher (Vorstand) der H P AG zu verantworten habe, daß diese Gesellschaf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-BN-92-099

Rechtssatz: In der Tatbeschreibung ist anzuführen, durch welches konkrete Verhalten (zB Feilhalten oder Verkaufen) die Ware in Verkehr gebracht wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/15 Senat-BN-92-099

Beachte Ebenso Senat-NK-92-067 Rechtssatz: Der Begriff "Vollwert" ist im Sinne der ebenso häufig gebrauchten Begriffe wie "unverfälscht" oder "naturbelassen" zu verstehen und bedeutet nicht, daß ein mit dieser Bezeichnung versehenes Lebensmittel alle essentiellen Nährstoffe in angemessener Menge enthält. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 15.07.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/07/09 1-189/92

Rechtssatz: Ein Umgehungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das einen Erfolg auf einem Umweg anstrebt (Brockhaus-Wahrig, Deutsches Wörterbuch, sechster Band, Seite 366). Die betreffenden Personen suchen das, was sie auf direktem Weg nicht erreichen würden, auf einem Umweg zu erreichen. Im gegenständlichen Fall kommt als angestrebter Erfolg ein Grunderwerb durch einen ausländischen Staatsbürger ohne die hiefür erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung in Betracht. Als Umweg, der zu d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 09.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-155

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Juli 1992, 3-*****-92, wurde über den Beschuldigten R P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 100,-- auferlegt.   Die Tatbeschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-158

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Juli 1992, 3-***-92, wurde über den Beschuldigten R P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 100,-- auferlegt.   Die Tatbeschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses h... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-157

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Juli 1992, 3-***-92, wurde über den Beschuldigten R P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 100,-- auferlegt.   Die Tatbeschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses h... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-156

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Juli 1992, 3-***-92, wurde über den Beschuldigten R P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 100,-- auferlegt.   Die Tatbeschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses h... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-157

Rechtssatz: Ein allfälliges Zuwiderhandeln gegen einen Bescheid, mit dem eine Gewerbeberechtigung erteilt worden ist, kann nicht in ein unzulässiges - weil nicht genehmigtes - Ändern einer "genehmigten gewerblichen Betriebsanlage" umgedeutet werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-158

Rechtssatz: Ein allfälliges Zuwiderhandeln gegen einen Bescheid, mit dem eine Gewerbeberechtigung erteilt worden ist, kann nicht in ein unzulässiges - weil nicht genehmigtes - Ändern einer "genehmigten gewerblichen Betriebsanlage" umgedeutet werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-157

Rechtssatz: Die Änderung einer Betriebsanlage und deren Betrieb nach erfolgter Änderung bedarf nur dann einer Genehmigung, wenn es zur Wahrung der in §74 Abs2 GewO 1973 umschriebenen Interessen erforderlich ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/06 VwSen-220391/2/Ga/Fb

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a iVm § 66 AzetylenV, wenn sich der Tatvorwurf nicht darauf bezieht, daß der Gasschlauch nicht gut instand gehalten war, sondern nur darauf, daß dessen Ummantelung rissig und porös war. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-157

Rechtssatz: Aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses muß hervorgehen, welcher Deliktsfall (Ändern der Betriebsanlage oder Betreiben nach erfolgter Änderung) dem Beschuldigten angelastet wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-GF-92-158

Rechtssatz: Nicht jede Änderung einer genehmigten Betriebsanlage und deren Betrieb nach erfolgter Änderung ist genehmigungspflichtig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/05 VwSen-220192/3/Kl/Rd

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 iVm § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO, wenn die belangte Behörde im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses weder die von ihr als Anmeldungsgewerbe gewertete Tätigkeit näher umschreibt noch diese Tätigkeit im Hinblick auf das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit spezifiziert. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-WU-92-070

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 1. April 1992, 3-*****-91, wurde über den Beschuldigten im Punkt I.2. wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z3 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage 18 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird dem Beschuldigten angelastet "zumindest am 27. Juni 1991, 13,00 bis 14,00 Uhr, und am 9. Dezember 1991 in G******** ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-GF-92-149

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22. Juni 1992, 3-****-91, wurde über den Beschuldigten E W wegen Übertretung nach §367 Z26 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) (Nichterfüllung von 14 bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen) eine Geldstrafe von insgesamt S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: insgesamt 168 Stunden) verhängt. Gleichzeitig wurde ihm die Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von S 700,-- auferlegt.   In diesem Strafbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-WU-92-070

Rechtssatz: Sowohl die konsenslose Errichtung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage, als auch deren darauffolgender Betrieb stellen "fortgesetzte Delikte" dar.   Das bedeutet, daß es der Angabe eines Tatzeitraumes bedurft hätte, wann die "Errichtung" der genehmigungspflichtigen Betriebsanlage abgeschlossen worden ist und wann mit deren "konsenslosen Betrieb" begonnen worden ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-GF-92-149

Rechtssatz: Es muß aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses hervorgehen, worin die Nichterfüllung der einzelnen Auflagepunkte gelegen ist. Die bloße Wiedergabe des Wortlautes der einzelnen Auflagepunkte reicht nicht aus, die Behörde hat die Umstände darzustellen, die sie dazu veranlaßt hat, von einem strafbaren Verhalten des Beschuldigten auszugehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/02 Senat-GF-92-149

Rechtssatz: Bei fortgesetzten Delikten bedarf es grundsätzlich der Anführung des Anfanges und des Endes des Tatzeitraumes. Durch die bloße Angabe des Datums der Feststellung der inkriminierten Handlungsweise erfolgte die Bestrafung wegen der Begehung eines fortgesetzten Deliktes in einem nicht näher bezeichneten Tatzeitraum. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/30 Senat-GF-92-110

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-****-91, wurde über den Beschuldigten S U wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe : 72 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 200,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 3. März 1991 um 10,50 Uhr auf dem Ar... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/23 Senat-KO-92-086

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §20 Abs1 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 23. Mai 1991 gegen 07,00 Uhr in K auf der Sstraße, Höhe Haus Nr 101, Fahrtrichtung Stadtmitte, als Lenker des PKW N ***.**9 die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen oder durch Straßenverkehrszei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/22 Senat-KO-92-404

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §20 Abs1 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 16. September 1991 um 20,15 Uhr im Gemeindegebiet von L************* auf der A ** beim Straßenkilometer 19,139 in Fahrtrichtung Wien die Fahrgeschwindigkeit seines PKW N ***.**6 nicht den gegebenen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/18 VwSen-200089/5/Br/La

Rechtssatz: Eine Bisamratte ist kein Wild iSd OöJagdG, weil eine diesbezügliche Aufzählung im OöJagdG fehlt. Aufhebung, wenn sich der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses explizit nur darauf bezieht, daß die verbotene Falle zum Zweck der Bisamrattenjagd aufgestellt war. Keine Spruchkorrektur durch UVS trotz offener Verfolgungsverjährungsfrist. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/09 Senat-KO-92-407

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Berufungswerber das Straferkenntnis vom 16. Juni 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, daß er am 28. Juni 1991 gegen 11,40 Uhr im Gemeindegebiet von L************* auf der A **, Richtungsfahrbahn K********* ca bei km 11,500 auf Höhe der mittleren Abfahrt L************* als Lenker des Kombi Citroen W ***** B 1. ca bei km 11,500 ein überholendes, mehrspuriges Kraftfahrzeug,    das beim Überholen bereits den dritten (linken)... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.06.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/08 VwSen-240061/2/Gf/La

Beachte Verweis auf VwSlg 8757 A/1975. Rechtssatz: Schutzzweck der §§ 1 und 2 HundemarkenV liegt darin, die Gefahr des Ausbruches der Wutkrankheit zu minimieren bzw. deren Verbreitung zu hindern. Annahme der Fortgeltung dieser Verordnung nur gerechtfertigt, wenn zum Tatzeitpunkt zumindest eine latente Gefahr für den Ausbruch oder die Verbreitung der Wutkrankheit unverändert besteht. Fehlende diesbezügliche Ermittlungen und Vorhaltungen iSd § 44a Z. 1 VStG seitens der Erstbehörde könn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.06.1993

RS UVS Kärnten 1993/06/08 KUVS-933-935/3/93

Rechtssatz: Das Konkretisierungsgebot bedeutet, daß es nicht ausreicht, den bloßen Gesetzeswortlaut unter Anführung der Tatzeit und des Tatortes wiederzugeben, sondern daß die Tat entsprechend den Gegebenheiten des jeweiligen Falles zu individualisieren ist, wobei der Umfang der notwendigen Konkretisierung vom einzelnen Tatbild abhängt. Eine, die Verfolgungsverjährung ausschließende Verfolgungshandlung muß sich daher auf sämtliche im konkreten Fall erforderlichen Tatbestandsmerkmale bezieh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.06.1993

Entscheidungen 1.441-1.470 von 1.634

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