Entscheidungen zu § 44a VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

1.634 Dokumente

Entscheidungen 1.411-1.440 von 1.634

RS UVS Vorarlberg 1993/09/27 1-722/93

Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach dem Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen handelt es sich um eine dem Arbeitsrecht zuzurechnende Angelegenheit, bei der die gebotene Vorsorgehandlung beim Sitz der Unternehmensleitung unterlassen wurde. Es ist daher davon auszugehen, daß der nach § 27 VStG maßgebende Tatort im gegenständlichen Fall in D. gelegen ist. Dies deshalb, da der Sitz der X-Ges.m.b.H. in D. ist. Die zuletzt genannte Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.09.1993

RS UVS Steiermark 1993/09/24 30.11-42/93

Rechtssatz: Bei Übertretung nach § 69 Abs 1 AAV (nicht zur Verfügung stellen von Schutzhelmen) ist es ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nach § 44 a Z 1 VStG, daß ein geeigneter Schutzhelm zur Verhinderung der Gefahr von Kopfverletzungen erforderlich ist. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.09.1993

RS UVS Steiermark 1993/09/24 30.11-42/93

Rechtssatz: Bei Übertretung nach § 70 Abs 2 AAV (nicht zur Verfügung stellen von Sicherheitsschuhen) ist es ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nach § 44 a Z 1 VStG, daß für die von den Arbeitnehmern verrichteten Tätigkeiten Arbeitsschuhe nicht geeignet waren. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.09.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/09/24 1-359/93

Rechtssatz: Bei der Angabe der Tatzeit bei Geschwindigkeitsübertretungen, welche aus dem Fahrtschreiberschaublatt entnommen werden, ist nicht der Zeitpunkt der Aushändigung des gesamten Schaublattes maßgebend, sondern der aus dem Schaublatt ersichtliche Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung. Schlagworte Geschwindigkeitsüberschreitungen,Tatzeit bei Feststellung im Fahrtschreiberschaublatt mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/20 KUVS-820/1/93

Rechtssatz: Wird im erstinstanzlichen Ladungsbescheid die Fahrtrichtung des Beschuldigten anders als im Straferkenntnis angegeben, so ist dieser Widerspruch im Ergebnis unbeachtlich. Das Tatbild der aus § 4 Abs 5 StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung besteht in der Unterlassung der Meldung eines Verkehrsunfalles mit ausschließlichem Sachschaden und darin, daß diese Meldung nicht ohne unnötigen Aufschub erstattet wird. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgungs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.09.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/09/16 VwSen-200044/6/Kl/Rd

Rechtssatz: Da die Bestimmung des § 37 Abs. 3 Z. 1 OöNSchG zwei alternative, einander jeweils ausschließende Straftatbestände enthält (Ausführung eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ohne Bewilligung einerseits und Nichteinhaltung von Bedingungen, Befristungen oder Auflagen eines Bewilligungsbescheides für ein bewilligungspflichtiges Vorhaben andererseits), muß im
Spruch: des Straferkenntnisses auch zweifelsfrei zum Ausdruck kommen, welcher Straftatbestand dem Berufungswerber konkret zur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/15 KUVS-1286-1287/3/93

Rechtssatz: Nur nach dem Gesichtspunkt des § 44a Z 1 VStG ist im konkreten Fall zu beurteilen, ob die im
Spruch: des Straferkenntnisses enthaltene Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit dem § 44a Z 1 VStG genügt oder nicht genügt, mithin, ob die erfolgte Tatort- und Tatzeitangabe im konkreten Fall das Straferkenntnis als rechtmäßig oder als rechtswidrig erscheinen läßt. Daß an Tatort- und Tatzeitumschreibung zu stellende Erfordernis wird daher nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1993

TE UVS Wien 1993/09/13 03/13/1581/93

Begründung: Zu Punkt 1): Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in einer Verfolgungshandlung im Sinne des §32 Abs2 VStG innerhalb der im §31 Abs2 VStG festgesetzten sechsmonatigen Frist zu beschreiben, ob bzw worin die Voraussetzungen für die Verpflichtung bestand, den Fahrstreifenwechsel anzuzeigen (zB VwGH 17.10.1984, 82/03/0061). Dem Berufungswerber wurde in keiner Verfolgungshandlung zur Last gelegt, daß die Anzeige des bevorstehenden Fahrstreifenwechsels "... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.09.1993

RS UVS Wien 1993/09/13 03/13/1581/93

Rechtssatz: Gemäß §21 Abs1 StVO ist nicht jede Geschwindigkeitsverminderung strafbar, sondern nur eine solche, welche jäh und für den Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend erfolgt, wenn andere Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden. Damit ist das "jähe und überraschende Abbremsen" ein wesentliches Tatbestandselement. Unter einem solchen jähem Abbremsen ist eine plötzliche ruckartige Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit durch Bremsen zu verstehen. Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.09.1993

RS UVS Steiermark 1993/09/07 30.13-190/93

Rechtssatz: Es widerspricht den Erfordernissen einer präzisen Tatzeit nach § 44 a Z 1 VStG, wenn bei einer Überschreitung der Höchstgrenze der zulässigen Tagesarbeitszeit von 12 Stunden, nach § 5 Abs 1 AZG die tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit der vorgeworfenen Arbeitszeit nur in geringem Ausmaß (hinsichtlich eines Zeitraumes von nur 4 Stunden 50 Minuten) übereinstimmt. So war anstelle der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit 19.12.1990, 6 Uhr bis 12 Uhr und 20 Uhr bis 6 Uhr morgens de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/06 KUVS-1294/2/93

Rechtssatz: Ist der Beschuldigte zwar Jagdausübungsberechtigter, sein Sohn jedoch Pächter jenes Grundstückes auf welchem angeblich "Obsttreber" ausgebracht wurden und ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht, daß der als Beschuldigter ins Recht gezogene Jagdausübungsberechtigte als Täter für die Ausbringung der Obsttreber verantwortlich sein kann, ist mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/31 KUVS-1318/3/93

Rechtssatz: Im
Spruch: des Bescheides ist auch der Name des Hundes aufzunehmen, weil dieser auch bei Tieren zur Spezifikation beiträgt (Einstellung des Verfahrens). Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 26.7.1983, Zl.: 350/3/83/X mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/30 Senat-KR-92-025

Aufgrund einer Privatanzeige aus Anlaß mehrerer grober Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und der daraufhin durchgeführten Erhebungen der Gendarmerie des Postens P******* war der Beschuldigte verdächtig, am 30.1.1991 in der Zeit zwischen 19,00 und 20,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bezeichneten PKW auf der B * von B************* über W****-I********, P*********, W***** bis nach R******** zum Gasthaus K*** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/27 KUVS-K1-728/2/93

Rechtssatz: Werden in der Aufforderung zur Rechtfertigung des Beschuldigten verschiedene Verletzungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften im landwirtschaftlichen Bereich vorgehalten, jedoch im erstinstanzlichen Straferkenntnis die Unterlassung der Beseitigung von Mängeln zur Last gelegt, so ist dieses Straferkenntnis mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit deshalb belastet, weil dem Beschuldigten ein Verhalten zur Laste gelegt wird,  welches einerseits überhaupt nicht zur Anzeige gebracht wurde u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/24 KUVS-1165/9/93

Rechtssatz: Ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht, worin der Nachweis für die illegale Beschäftigung von Ausländern erblickt wird, setzt sich das Straferkenntnis nicht mit dem Vorbringen des Beschuldigten auseinander und ergibt sich aus dem gesamten erstinstanzlichen Verfahren kein Anhaltspunkt dafür, daß zum einen Ausländer gesetzwidrig ohne die erforderliche Bewilligung beschäftigt worden sind und zum anderen die Darstellung des Beschuldigten, wonach es sich um Volo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.08.1993

TE UVS Wien 1993/08/23 03/20/2377/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es am 20.4.1993 um 18.30 Uhr in Wien, D-Straße als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen W-51, nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Wegen Übertretung des §4 Abs1 c StVO wurde eine Geldstrafe von S 3.000.--, im Falle der Uneinbringlichkeit 3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und wurden S 300,-- als Verfa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/23 KUVS-907/3/93

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im Straferkenntnis angelastet, ... "zu einer bestimmten Tatzeit auf der A-10 Tauernautobahn von Villach in Richtung Spittal a.d.Drau als Lenker des Pkw X auf dem Pannenstreifen gehalten zu haben", .... ist als Tatort nur eine ausgedehnte Strecke einer Straße angeführt und steht somit das Straferkenntnis mit der Regelung des § 44a lit a VStG in Widerspruch, wenn sich im Hinblick auf die im angeführten Sinn nur zusammenfassend und pauschal vorgenommene Beze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.08.1993

RS UVS Wien 1993/08/23 03/20/2377/93

Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes besteht nur dann, wenn eine Verständigungspflicht nach §4 Abs2 StVO vorliegt, wenn ein am Unfallort Beteiligter das Einschreiten eines Organes der öffentlichen Sicherheit verlangt oder wenn ein am Unfallort zufällig anwesendes Organ aus eigenem Antrieb eine Tatbestandsaufnahme vornimmt oder deren Vornahme veranlaßt. Dem Beschuldigten ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anzulasten, wodurch er es ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/20 Senat-BN-92-417

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen die Beschuldigte folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 9. Mai 1992, 16,35 Uhr Ort:  Freilandgebiet T***********       Bundesstraße B** Richtung O*********   Fahrzeug: PKW N ***.***   Tatbeschreibung: Nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.08.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/08/20 Senat-BN-92-417

Rechtssatz: Die Angabe einer ausgedehnten Strecke einer Straße als Unfallort stellt keine ausreichende Tatortbeschreibung dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/17 KUVS-K2-958/5/93

Rechtssatz: Kommt im Rahmen des Beweisverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte, abweichend vom
Spruch: des Straferkenntnisses, nicht in der X-Gasse sondern im "Y-Wachzimmer" sich weigerte seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, so ist das Konkretisierungsgebot des § 44a VStG deshalb verletzt, weil dieses im Falle von § 99 Abs 1 in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO verlangt, daß Zeit und Ort der Tathandlung der Verweigerung  des Alkotests in d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.1993

RS UVS Steiermark 1993/08/16 30.4-59/92

Rechtssatz: Der Tatort ist nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend präzisiert, wenn der Ort der nach § 28 Abs 1 lit j (i. V. m. § 25 Abs 1) Stmk Abfallwirtschaftsgesetz verbotenen Ablagerung nur mit "am Ufer Kainach in Hötschdorf" beschrieben ist. Schlagworte Tatort mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/10 Senat-KS-92-020

Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 27. August 1992, I/6-****-92, wurde über den Beschuldigten F**** H******** wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 iVm §81 und §74 Abs2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z4 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 1.000,-- auferlegt.   Im Spruch: dieses Strafbesch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/10 KUVS-714-727/6/93

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, daß die Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben ist, daß kein Zweifel hierüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Es ist erforderlich, daß der Tatort und Tatzeit, entsprechend dem konkreten Fall, möglichst präzise angegeben sind. Ist das nicht der Fall, ist mit Einstellung des diesbezüglichen Verwaltungsübertretungsvorwurfes vorzugehen (Teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/09 KUVS-110/3/93

Rechtssatz: Die im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltene Formulierung "einen Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart einer Bar und somit eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage ... betrieben", ist in sich nicht schlüssig, weil keine Betriebsanlage, insbesondere auch kein Gastgewerbetrieb in der Betriebsart "Bar" schon abstrakt, das heißt losgelöst von Sachverhaltselementen, die im konkreten Einzelfall die Genehmigungspflicht im Sinne des § 74 Abs 2 Gewerbeordnung 1973 begründen, gen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/29 Senat-GD-92-068

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7. Juli 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten F S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 600,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, "in **** K********... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/29 KUVS-1183/4/93

Rechtssatz: Wird durch das Straferkenntnis dem Beschuldigten eine Übertretung nach dem § 63 Abs 1 lit c Tierseuchengesetz zur Last gelegt, ist der Beschuldigte weiters Halter von zwei Dackelhunden und ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht, welcher Dackel Gegenstand des Verfahrens war, ist mangels Konkretisierung der zur Last gelegten Tat das erstinstanzliche Straferkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet, weil es an einem wesentlichen Tatbestandselement und damit eines... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.07.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/26 Senat-GF-92-116

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 25. Mai 1992, 3-*****-91, wurde über die Beschuldigte B O wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 504 Stunden) verhängt (Punkt a) des Straferkenntnisses) und ihr die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 2.500,-- (zu Punkt a) des Straferkenntnisses) auferlegt.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/26 Senat-GF-92-116

Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses ist anzuführen, welche Änderungen der Betriebsanlage welchen Gefährdungen im Sinne des §74 Abs2 Gewerbeordnung 1973 zuzuordnen sind. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 26.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/26 Senat-GF-92-116

Rechtssatz: Tatbestandselement der Verwaltungsübertretung des §366 Abs1 Z4 GewO 1973 ist das Ändern einer genehmigten Betriebsanlage oder das Betreiben nach erfolgter Änderung ohne die erforderliche Genehmigung. Daraus ergibt sich, daß für eine Änderung einer Betriebsanlage nur dann eine eigene Genehmigungspflicht entstehen kann, wenn die Betriebsanlage selbst bereits gewerberechtlich genehmigt ist.   Aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses muß daher zu entnehmen sein, daß es sich bei der Än... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 26.07.1993

Entscheidungen 1.411-1.440 von 1.634

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten