Entscheidungen zu § 44a VStG

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Entscheidungen 1.471-1.500 von 1.634

RS UVS Kärnten 1993/06/01 KUVS-669-677/6/93

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine bestimmte Tatzeit vorgehalten und gelingt der Beweis, daß zu diesem vorgehaltenen Zeitpunkt der Beschuldigte sich auf Urlaub im Ausland aufhielt, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen, weil die Konkretisierung der Tat durch die Tatzeit, insbesondere die Feststellung der Uhrzeit, vor allem dann von Bedeutung ist, wenn der Berufungswerber einen Alibibeweis geboten hat, mit diesem auch durchdrang und dann dem Beschuldigten der Tatvorwurf nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/28 Senat-KO-93-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.01.1993, Zl 3-*****-91, wurden über den Berufungswerber L L wegen Übertretung gemäß §9 VStG, §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z2 GewO 1973, gemäß §366 Abs1 Z2 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden verhängt.   Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz wurde gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes der Betrag von S 300,-- vorgeschrie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/28 VwSen-220145/5/Ga/La

Rechtssatz: Im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist die Erstbehörde nicht gehalten, auch der Beschuldigten Parteiengehör zu gewähren, wenn deren Rechtsvertreter Akteneinsicht genommen hat. Keine Mutwillensstrafe trotz aktenwidriger Behauptung der Nichtgewährung des Parteiengehörs gegen die Beschuligte bzw. deren Rechtsvertreter, weil dies gemäß § 33 Abs. 3 VStG ausgeschlossen ist. Hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn der Beschuldigten zur Last gelegt wird, di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/28 VwSen-210019/2/Ga/La

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im Hinblick auf die zwischen dem Abfallgesetz des Bundes und jenem des Landes erforderliche Abgrenzung im
Spruch: nicht angeführt ist, inwiefern Altautos etc. "gefährliche Abfälle" iSd § 39 Abs. 1 lit. b Z. 10 AWG darstellen. Holzzaun als unbewegliche Sache kein Abfall iSd § 2 Abs. 1 AWG. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/24 VwSen-210017/2/Ga/La

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im
Spruch: als Tatzeitraum "seit mehreren Jahren" angeführt wird. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/18 VwSen-100820/9/Weg/Shn

Rechtssatz: Ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfes nach § 52 lit. a Z. 10a StVO iVm § 44a Z. 1 VStG, wenn sich im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses die Angabe "bei Strkm. 83,160" findet, selbst wenn die Radarmessung tatsächlich bei Strkm. 83,167 stattgefunden hat, weil der Berufungswerber durch diese minimale Differenz weder in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt noch der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/18 KUVS-1411/3/92

Rechtssatz: Scheint im Straferkenntnis weder der Hinweis auf, ob der Beschuldigte die ihm angelastete Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft zu verantworten hat, noch von welchen Strafzumessungsgründen die Erstinstanz bei der Festsetzung der verhängten Strafe ausgegangen ist, so ist das Straferkenntnis der belangten Behörde mit Rechtswidrigkeit belastet und ist der Berufungsbehörde mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 31 Abs 3... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/13 KUVS-696/1/93

Rechtssatz: Das Konkretisierungsgebot des § 44a VStG erfordert auch die genaue Beschreibung des Tatortes in der die Verjährung unterbrechenden Verfolgungshandlung. Der Tathinweis "Triester Straße (B 83), Höhe Neulandskron" ist dann nicht konkret genug, wenn durch Ortsaugenschein der Berufungsbehörde festgestellt wird, daß die Triester Straße (B 83) im Ortsgebiet von Villach über eine Strecke von zumindest 1,3 km südlich des Ortsteiles Neulandskron verläuft (Einstellung des Verfahrens wegen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/12 VwSen-210018/2/Ga/Shn

Beachte Verweis auf VwGH v. 15.2.1984, Zl. 83/01/0119. Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verwendung des Begriffes "sofort" im Zusammenhang mit einem baupolizeilichen Auftrag wegen allfälliger Unbestimmtheit. Die Strafbarkeit des Hauseigentümers nach § 68 Abs. 1 lit. i OöBauO ist nicht durch rechtliche Hindernisse - wie etwa das Bestehen eines Mietvertrages - gehindert. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/11 VwSen-100817/11/Weg/Ri

Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, wenn die Erstbehörde dem Berufungswerber aktenwidrig zur Last gelegt hat, eine durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben, er tatsächlich aber die gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet übertreten hat. Keine Spruchkorrektur durch den UVS wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/06 Senat-KO-92-061

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über die Berufungswerberin wegen Übertretung des §15 Abs4 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte am 31. Dezember 1991 gegen 22,30 Uhr im Gemeindegebiet von O*********** auf der W*******straße (Landeshauptstraße **) beim Straßenkilometer 14,8 in Fahrtrichtung O*********** als Lenkerin des PKW **-*... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/06 Senat-KO-92-061

Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach §15 Abs4 StVO 1960 genügt ein Bescheidspruch nur dann dem Erfordernis des §44a Z1 VStG, wenn er den tatsächlich eingehaltenen seitlichen Abstand entfernungsgemäß (in Form einer bestimmten Zahl oder einer Bandbreite zwischen zwei Zahlen) angibt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/05 Senat-GD-92-039

Unter Punkt 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5.3.1992, Zl 3-****-91, wurde gemäß §8 Abs2 NÖ Spielautomatengesetz eine Geldstrafe von S 1.200,-- verhängt.   Gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens I. Instanz der Betrag von S 120,-- vorgeschrieben.   Die Tatumschreibung im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses zu Punkt 3) lautet folgendermaßen:   "Zeit: 4.4.1991 bis 19,45 Uhr Ort: "L** V**** Halle",... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/05 Senat-GD-92-039

Rechtssatz: §8 Abs1 lita NÖ Spielautomatengesetz beinhaltet drei verschiedene Straftatbestände (Aufstellung verbotener Spielautomaten, Betrieb verbotener Spielautomaten, Gewinnauszahlung im Zusammenhang mit dem Betrieb bewilligter Spielautomaten). Im
Spruch: eines Straferkenntnisses muß daher die Tat so umschrieben sein, daß die Zuordnung zu einem dieser Tatbestände möglich ist. Wird die Aufstellung bzw der Betrieb eines verbotenen Spielautomaten vorgeworfen, ist überdies eine Konkretisier... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/05 Senat-GD-92-039

Rechtssatz: Gemäß §3 NÖ Spielautomatengesetz sind die Aufstellung und der Betrieb von Geldspielautomaten sowie von Spielautomaten, deren Benützung eine Geringschätzung der Menschenwürde, eine Verrohung oder Verletzung sittlichen Empfindens zur Folge haben können oder die Kriegshandlungen darstellen, verboten. Wird ein Verstoß gegen diese Bestimmung angelastet, dann bedarf es einer Konkretisierung dahingehend, weshalb es sich bei dem betroffenen Automaten um einen im Sinne des NÖ Spielautom... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.05.1993

TE UVS Wien 1993/05/04 03/20/1237/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des KFZ mit dem Kennzeichen M-40 der H GesmbH, nach außen Berufener, unterlassen der Behörde auf schriftliches Verlangen vom 19.1.1993, zugestellt am 22.1.1993, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 6.4.1992 um 20.45 Uhr in M verwendet hat und habe dadurch gegen §103 Abs2 K... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.05.1993

RS UVS Wien 1993/05/04 03/20/1237/93

Rechtssatz: Es ist zulässig, den Beschuldigten in einem Verwaltungsstrafverfahren auch nach Einleitung des Strafverfahrens wegen einer Übertretung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften als Zulassungsbesitzer gemäß §103 Abs2 KFG 1967 aufzufordern, den Lenker des auf ihn zugelassenen Fahrzeuges zur entsprechenden Tatzeit am Tatort bekanntzugeben. Einer solchen Lenkeranfrage hat der Zulassungsbesitzer, will er sich nicht der verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung wegen Übertretung des §102 ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/28 KUVS-655/3/93

Rechtssatz: Weist der
Spruch: eines forstrechtlichen Straferkenntnisses erster Instanz solche Mängel auf, daß der inhaltliche Verwaltungsstrafrechtsvorwurf nicht oder nur schwer erkennbar ist, die nötigen verba legalia nicht aufweist und auch noch mit einem rechtskräftigen Bewilligungsbescheid zur Errichtung einer forstlichen Bringungsanlage in einem inhaltlichen Spannungsverhältnis steht, ist mit Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens vorzugehen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-GF-92-096

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-****-91, wurde über H R wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm ein Kostenbeitrag für das Verwaltungsstrafverfahren von S 200,-- vorgeschrieben. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, am 3. März 1991 um 08,20 Uhr in G************** auf dem Areal des Autokinos ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-MD-92-083

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschudigten zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher gemäß §9 VStG der Firma R-E-GesmbH, S**************, für den PKW N ***.**1, über schriftliche Anfrage der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.11.1991 (RS-Zustellung: 19.11.1991, Aufgabe der daraufhin erteilten Lenkerauskunft: 22.11.1991) nicht innerhalb von zwei Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 5.8.1991 um 9,05 Uhr, im Ortsgebiet von K************** auf der La... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

RS UVS Vorarlberg 1993/04/27 1-382/92

Beachte VwGH 2.7.1992, Zl. 88/04/0057 Rechtssatz: Um den Erfordernissen der zuletzt genannten Gesetzesstelle zu entsprechen, hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale möglich ist und die Identität der Tat (z.B. nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht. Nach dem diesbez... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/26 VwSen-220427/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht jene Umstände angeführt sind, die die Genehmigungspflicht nach § 74 GewO begründen.
Spruch: des Straferkenntnisses ist in seiner Gesamtheit zu betrachen, d.h., daß eine Mehrheit von an sich selbständigen, nacheinander gesetzten Handlungen, von denen jede für sich den Tatbestand desselben Deliktes erfüllt und die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem einheitlichen W... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/04/23 VwSen-230189/2/Gf/Hm

Rechtssatz: Keine taugliche Verfolgungshandlung mangels Außenwirkung, wenn jeglicher Nachweis darüber fehlt, daß dem Beschuldigten die Ausdehnung des Tatvorwurfes durch die im Wege der Amtshilfe ersuchte Behörde auch tatsächlich und in einer dem § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise zur Kenntnis gebracht wurde. Nichtnachweisbarkeit der Tat ist anzunehmen, wenn sich der einzige Zeuge schon im erstbehördlichen Verfahren nicht mehr an die erforderlichen Einzelheiten des Sachverhaltes zu erinne... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/22 KUVS-1519-1520/3/92

Rechtssatz: Enthält das erstinstanzliche Straferkenntnis im
Spruch: nicht das gesetzte konkrete tierquälerische Verhalten, wobei in erster Linie ausschlaggebend ist, daß der Hinweis, wodurch Schmerzen verursacht und welche konkreten Leiden gegeben waren, fehlt, und auch keine Darstellung gegeben wird, warum für die tierärztliche Betreuung nicht gesorgt wurde, erfüllt der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses nicht die Voraussetzungen des § 44a Z 1 VStG (Einstellung des Verfahrens)... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-WM-93-003

Mit Straferkenntnis des Bügermeisters der Stadt xx vom 16.12.1991, Zl 14/************* wurde über den Beschuldigten R S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §189 Abs1 Z3 und 4 GewO 1973, BGBl Nr 50/74 idF BGBl Nr 254/89, gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 5 Tagen verhängt.   Gemäß §64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz der Betrag von S 500,-- vorgeschriebe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-082

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten J O wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,15 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-080

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 22. März 1992 um 08,10 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-084

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über die Beschuldigte J M wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihr angelastet, am 22. März 1992 um 10,00 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-081

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten L P wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, am 29. März 1992 um 09,30 Uhr auf dem Gelände des Autokinos in G************** "ein Anmeldungsgewerbe (Handelsgewerbe) dadurch ausgeübt zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-GF-92-082

Beachte Ebenso Senat-GF-92-075, Senat-GF-92-076, Senat-GF-92-080, Senat-GF-92-081, Senat-GF-92-084 Rechtssatz: Wird im
Spruch: eines Straferkenntnisses nicht zum Ausdruck gebracht, das Fehlen welcher Gewerbeberechtigung zum Vorwurf gemacht wird, dann ist die Bestimmung des §44a Z1 VStG verletzt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

Entscheidungen 1.471-1.500 von 1.634

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