Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher der Firma Ma Vertriebsgesellschaft m.b.H. in A, H unterlassen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen des Vermarktungsnormengesetzes i.V.m. der Verordnung BGBl. II Nr. 373/2008 eingehalten wurden, da Ihre Firma vom Firmenstandort in G, Wst, am 30. Juni 2010 an die Firma M-P WarenvertriebsGmbH, L, V (Ziehung der Probe am 08.11... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn der Sitz eines Unternehmens, an dem vom Geschäftsführer des Unternehmens eine Übertretung (des LMSVG) begangen wurde, während des erstbehördlichen Verwaltungsstrafverfahrens in den örtlichen Wirkungsbereich einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde verlegt wird, erfährt der Tatort der Übertretung keine Änderung. Somit ist eine Abtretung des Verfahrens nach § 27 VStG an jene Bezirksverwaltungsbehörde, die für den neuen Unternehmenssitz verwaltungsstrafrechtlich örtlich z... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs. 1 VStG ist örtlich zuständig diejenige Behörde, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist; d.h.: örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel der Täter gehandelt hat, oder hätte handeln sollen. Gemäß § 29a VStG kann die zuständige Behörde, wenn hierdurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird, das Strafverfahren oder den St... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Weiz warf R B mit Straferkenntnis vom 08.10.2010, GZ: BHWZ-15.1-5268/2010, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen vor, die sie als Zulassungsbesitzerin des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen am 25.04.2010, um 16.50 Uhr, in der Gemeinde 8160 Naas, Bezirk Weiz, auf der L 64, begangen hätte. Sie habe als Zulassungsbesitzerin des angeführten Kraftfahrzeuges nicht dafür Sorge getragen, dass dieses den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entsprach, denn sie habe es unte... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 KFG hat der Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges Änderungen an dem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können, unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Somit ist Tatort einer Unterlassung der nach § 33 Abs 1 KFG erforderlichen Anzeige jener Landeshauptmann, bei dem die Anzeige vor... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als gewerberechtliche Geschäftsführerin und somit als nach § 9 VStG nach außen berufenes Organ der V.-L. GmbH mit Sitz in I., zu verantworten, dass , wie anlässlich einer Kontrolle am 27.06.2008 um 13.05 Uhr auf der B 189, Landesstraße-Freiland, im Gemeindegebiet von Obsteig, bei der Bushaltestelle, durch ein Kontrollorgan der Landesverkehrsabteilung Tiro... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatort und Tatzeit bestimmen sich nach dem Ort und der Zeit der Übergabe des Kraftfahrzeuges, wo und wann die Bescheinigung vom Besitzer der Probefahrtbewilligung auszustellen gewesen wäre (und nicht nach dem Ort und der Zeit des Betretens des Lenkers). Schlagworte Tatort, Tatzeit Zuletzt aktualisiert am 13.08.2008 mehr lesen...
Mit angefochtenem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 5.3.2008, Zl. 300-2075-2006, wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Dienstgeber unterlassen, den Arbeitsantritt von fünf näher genannten Personen entgegen § 33 ASVG nicht bei der Bgld. GKK gemeldet zu haben. Über den Berufungswerber wurde wegen Verletzung dieser Meldepflichten gemäß § 111 ASVG eine Geldstrafe von insgesamt 730 Euro (im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben es als der gem § 9 VStG als zur Vertretung nach außen Berufener der FA XY zu verantworten, dass nachstehende Personen, bei welchen es sich um die in der Krankenversicherung vollversicherte Pflichtversicherte handelt, zumindest am 14.09.2007 beschäftigt wurden, nicht unverzüglich zur Pflichtversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet wurden... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben zu verantworten, dass am 04.12.2004 in dem öffentlichen Druckwerk ?B.? das Werbeinserat ?Liebenswerte Damen aus deiner Umgebung suchen Seitensprung oder mehr ohne finanzielle Interessen nur SMS, an XY? geschalten wurde, ohne dass die erforderliche Entgeltinformation enthalten war und haben dadurch einer aufgrund des Telekommunikationsgesetzes 2003 (BGBl I Nr... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma C. & C. T Handelsgesellschaft m. b.H. zu verantworten, dass A. bei der Bodenaushubdeponie M-Grube in der Marktgemeinde G in Kärnten 1. entgegen dem mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 18.2.2003 ausgesprochenem vorübergehenden Verbotes der Einbringung von Abfäl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort von Übertretungen nach dem AWG, die ausschließlich den Betrieb von Abfallanlagen betreffen, befindet sich am Standort dieser Anlagen und nicht am Sitz des Unternehmens. Dies kann der ständigen Rechtsprechung des VwGH etwa zu § 367 Z 10 und Z 26 GewO - diese Normen korrespondieren mit § 79 Abs 1 Z 9 und 12 bzw Abs 2 Z 11 AWG - entnommen werden (zB VwGH 20.9.1994, 94/04/0041). Schlagworte Deponie Abfallanlage Betrieb Tatort mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt: ?Sie haben als persönlich haftende Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zur Vertretung nach außen Berufene der Xiaozehn Z. KEG mit Sitz in Wien, D-straße, zu verantworten, dass diese als Arbeitgeberin am 11. April 2006 der Verpflichtung, jeden nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 in der geltenden Fassung, zu versichernden Dienstnehmer unverzüglich bei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 33 ASVG sieht keine besondere Form bei der Anmeldung von Dienstnehmern durch den Dienstgeber bei der zuständigen Krankenversicherung vor. Ebenso wie bei der Erteilung einer Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG ist somit davon auszugehen, dass der Pflicht zur Erstattung der gemäß § 33 ASVG geforderten Anmeldung von Dienstnehmern durch den Dienstgeber erst dann entsprochen ist, wenn die Anmeldung tatsächlich beim zuständigen Krankenversicherungsträger einlangt. Erfüllungsort d... mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: ?Sie haben am 14 12 2005 um 12 15 Uhr auf der A 4, Gemeindegebiet Nickelsdorf, Amtsplatz Greko Nickelsdorf, Ausreise, als Besitzer des Fahrzeuges mit dem österreichischen Kennzeichen *** einen gewerbsmäßigen Personentransport im innergemeinschaftlichen, grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr durchgeführt, wobei Personen von Wien nach Satu Mare (Rumänien) transportiert wurden, ohne eine Bewilligung des Bundesministers für öffe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der § 15 Abs 1 Z 3 GelverkG erklärt es für strafbar, wenn ?eine Beförderung nach § 11 Abs 1 Z 2 ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt? wird. Es gibt jedoch keine Beförderung nach § 11 Abs 1 Z ?2?, weil die mit diesem Zitat bestimmte Vorschrift nur eine von mehreren möglichen Genehmigungen für eine grenzüberschreitende Personenbeförderung mit KFZ bezeichnet. Bei verständiger Betrachtung dieser Strafnorm ergibt sich, dass nach § 15 Abs 1 Z 3 GelverkG eine ?iSd § 11 Abs ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 02.01.2006, Zl II-STR-02656e/2005, wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: (Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, § 3 Abs 1: Illegale Ausländerbeschäftigung) Auf Grund der Gesetzeslage des § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, (AusIBG), BGBl Nr 218/1975, darf, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde zu Punkt a) des Spruches dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass er es zu verantworten habe, dass zumindest am 5.10.2004 in 9020 Klagenfurt, Feldkirchner Straße 6-8, gewerbsmäßig eine mobile Abfallbehandlungsanlage aufgestellt und in Betrieb war, ohne im Besitze einer behördlichen Genehmigung für diese Behandlungsanlage zu sein, obwohl eine solche Behandlungsanlage der Genehmigung durch den Landeshauptmann bedarf. Der Berufungswerber habe dadur... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatort ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens. Liegt dieser im Sprengel einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde, so ist diese zuständig. Schlagworte Tatort, Sitz der Unternehmensleitung, zur Vertretung nach außen berufenes Organ mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber folgende Übertretungen zur Last gelegt: ?1. Es wird ihnen als § 9-Verantwortlicher der Firma W.- und A. L. GmbH aufgrund der Meldung des Baubezirksamtes Lienz, Fachbereich Straßenbau, vom 08.06.2004 zur Last gelegt, bei Strkm 106,8 der B100, ca 14 m vom Fahrbahnrand entfernt, eine Werbetafel in der Größe von 500 x 250 cm, auf welcher ein Auto der Firma H. mit weiteren Werbeschriften abgebildet war, im Freigelände außerhalb ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ansicht des Berufungswerbers, die Bezirkshauptmannschaft Lienz wäre im Sinn des § 27 VStG unzuständig, wird nicht geteilt. Bei der Aufstellung einer Werbeeinrichtung entgegen § 84 Abs 2 StVO und auch entgegen § 15 Abs 1 iVm § 43 Abs 2a TNatSchG 1997 handelt es sich um ein Begehungsdelikt, durch das der Tatort am Aufstellungsort begründet wird. Die vom Berufungswerber ins Treffen geführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich hingegen auf das Arbeitnehmersch... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung nach § 66 Abs 1 Bundesstatistikgesetz, BGBl I Nr 163/1999 in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 Abs 3 Leistungs und Strukturerhebungs Verordnung BGBl II Nr 445/1998 in der geltenden Fassung zur Last gelegt und würde ihm gemäß § 66 Abs 1 Bundesstatistikgesetz BGBl I Nr 163/1999 in der geltenden Fassung eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 150,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden) sowie ein Beitrag ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 17 Abs 1 GütbefG ist Tatort jener Ort, an welchem die Übertretung (Nichtmitführen eines Frachtbriefes durch den Güterbeförderungsunternehmer) festgestellt wurde. mehr lesen...
Auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich für die gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständige Berufungsbehörde folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 23.09.2002, GZ.: 15.1 2002/8094, wurde über Mag. M O, wohnhaft in W, A, eine Geldstrafe im Ausmaß von ? 150,--, im Uneinbringlichkeitsfall ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe, wegen einer Übertretung des § 52 iVm § 33 Abs 4 Wehrg... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfüllungsort der Anordnung eines Militärkommandos nach § 33 Abs 4 WehrG, militärische Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände bei der Betriebsversorgungsstelle in S. oder bei jeder anderen Betriebsversorgungsstelle abzugeben, ist nach dieser Anordnung entweder die Kaserne in S. oder jede andere Betriebsversorgungsstelle in Österreich. Daher ist zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Nichtentsprechung dieser Anordnung nach § 33 Abs 4 WehrG nur eine jener Behörden... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretungen angelastet: ?1.)Sie haben als Kraftfahrzeuglenker eine Mautstrecke benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, obwohl die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, der zeitabhängigen Maut unterliegt, w... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerberin als handelsrechtlicher Geschäftsführerin eines Transportunternehmens mit Sitz in Salzburg im Straferkenntnis einer Bezirkshauptmannschaft in Kärnten vorgeworfen, eine gewerbsmäßige Güterbeförderung veranlasst zu haben, ohne dem Lenker als Drittstaatsangehörigen eine Fahrerbescheinigung zur Verfügung zu stellen, so ist Tatort iS des § 2 Abs 2 VStG der Sitz des Unternehmens in Salzburg, wenn von dort aus die Fahrerbescheinigung beantragt und auch dem je... mehr lesen...
Rechtssatz: § 23 ASVG richtet als Träger der Krankenversicherung ua. für jedes (Bundes)Land eine Gebietskrankenkasse ein. Der Sitz der Oö. Gebietskrankenkasse ergibt sich aus der auf Grund des § 453 ASVG erlassenen Satzung. Gemäß § 2 der Satzung der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ("nach dem Stande vom 1. Juli 2004") ist Sitz der Kasse Linz. Nach § 27 Abs. 1 VStG ist jene Behörde im Strafverfahren örtlich zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem in W wohnhaften Beschuldigten von der Erstinstanz in V vorgeworfen ein Fahrzeug in V gelenkt zu haben und es unterlassen zu haben einen ungültig gewordenen Führerschein ohne unnötigen Aufschub bei der Behörde abzuliefern, so handelt es sich beim gegenständlichen Delikt um ein Unterlassungsdelikt, bei dem Erfüllungsort der dem Beschuldigten zur Last gelegten Übertretung der Ort ist, an dem die geschuldete Handlung vorzunehmen war, nämlich der Wohnsitz in W, somit war d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 hat die AMA ihren Sitz in Wien. Nach § 27 Abs. 1 VStG ist jene Behörde im Strafverfahren örtlich zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist. Sowohl im Fall der Einreichung der Beitragserklärung als auch im Fall unrichtiger oder unvollständiger Angaben und der dadurch bewirkten Nichtentrichtung des Beitrags gilt dabei, dass di... mehr lesen...