RS UVS Burgenland 2008/07/29 003/14/08075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2008
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Rechtssatz

Tatort und Tatzeit bestimmen sich nach dem Ort und der Zeit der Übergabe des Kraftfahrzeuges, wo und wann die Bescheinigung vom Besitzer der Probefahrtbewilligung auszustellen gewesen wäre (und nicht nach dem Ort und der Zeit des Betretens des Lenkers).

Schlagworte
Tatort, Tatzeit
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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