Die üble Nachrede ist, genauso wie die Beleidigung, ein Privatanklagedelikt und deshalb auf Verlangen des Opfers zu verfolgen. siehe § 117 Abs 1 StGB mehr lesen...
Ist sie sogar für eine breite Öffentlichkeit (Richtwert 150 Personen) wahrnehmbar, was insbesondere bei Delikten im Internet der Fall ist, erhöht sich das Strafmaß. vgl. § 111 Abs 2 StGB mehr lesen...
Eine üble Nachrede ist strafbar, wenn sie von zumindest einer dritten Person wahrgenommen werden kann. Rami in WK-StGB III § 111 Rz 7 mehr lesen...
Das Paradebeispiel ist der Vorwurf einer strafbaren Handlung, wobei auch strafrechtlich nicht relevante Verhaltensweisen geeignet sein können, die öffentliche Meinung über eine Person negativ zu beeinflussen und ihre soziale Wertschätzung zu vermindern. Rami in WK-StGB III &s... mehr lesen...
Eine üble Nachrede im Sinne des § 111 StGB liegt vor, wenn einer Person rufschädigende Charakter oder Verhaltensmängel vorgeworfen werden. Kienapfel/Schroll, Strafrecht Besonderer Teil I4 (2016) 335 mehr lesen...
Aber eine Antwort auf die Frage, ob es Konsequenzen für den Verwalter gibt, wäre doch interessant bzw. ob es sogar eine "grobe Plfichtverletzung" wäre, oder nicht und wenn, warum nicht. Nehme an, es zählt der Poststempel. Nur wenn es nicht mit der Post kommt, sondern den Eige... mehr lesen...
Hat der Hausverwalter mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen, wenn die First der Jahresabrechnung nicht eingehalten wird? Heute ist der 9.6 und Jahresabrechnung hätte uns mit spätestens 1.6 erreichen sollen ... mehr lesen...
Generell trift diese Aussage somit auch auf alle Gesetze der Republik zu. Wenn dem so ist, dann könnte der Artikel 14 doch auch z.b. auf Grundwehrdienst angewendet werden... Oder? Dies würde dann dem Volk auch das Recht auf gleiche medizinische Versorgung einräumen. Z.B. mehr lesen...
Hallo Zusammen, in einer Diskussion hat sich folgende Frage ergeben: Ordne ich ein Wertpapier (Pfandbrief), dass an der Wiener Börse zum amtlichen Handel notiert und eine Restlaufzeit <5 Jahre hat nun dem § 32 (1) Zi. 4 oder Zi. 5 zu? --> Nach Laufzeit betrachtet § 3... mehr lesen...
Hallo, ich bin neu hier und kenne mich noch nicht so gut aus. Deshalb hätte ich eine Frage: lt. meinen Unterlagen sind Verbraucher dazu verpflichtet, dem Kreditgeber mehr als die aktuell auf dem Konto befindliche Summe auszuzahlen. Jedoch sind Unternehmer nicht dazu verpflichtet? Ist das ko... mehr lesen...
Ich glaube, dass die besseren und hochqualitativen Formate des ORF wie Hohes Haus, Orientierung, Bürgeranwalt, zeit.geschichte, usw. unter freien Lizenzen wie der YouTube-Lizenz oder Open-Sourcelizenzen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten auf YouTube od... mehr lesen...
Unterschieden wird nunmehr in § 1176 Abs 1 ABGB zwischen Innen- und Außengesellschaft. Eine Außengesellschaft liegt vor, wenn die Gesellschafter im Rechtsverkehr gemeinsam auftreten. Bei einer unternehmerisch geführten GesBR wird gemäß Satz 2 des Abs 1 die... mehr lesen...
In § 1175 Abs 1 Satz 1 ABGB kleidet die bisherige Bedeutung des § 1175 ABGB lediglich in ein modernes, verständlicheres Gewand. Satz 2 dieser Bestimmung statuiert, was schon bisher herrschend angenommen wurde, nämlich die Anwendbarkeit des 27. Hauptstückes auf Ges... mehr lesen...
Die Geschäftsführung ist nun ausschließlich im 27. Hauptstück in den §§ 1189 ff ABGB geregelt und verweist nicht mehr auf die § 833 ff ABGB über den Verwalter. Nach der Grundkonzeption des § 1189 Abs 1 ABGB ist jeder Gesellschafter zur Gesch&a... mehr lesen...
Immer wieder passieren teils schwere Unfälle auf sogenannten "Schutzwegen"! Man sollte diese durch "Zebrastreifen" markierte Fußgänger-Übergänge zur Querung von Straßen deshalb nicht Schutzweg nennen, denn dieser Schutz der damit impliziert wird besteht&... mehr lesen...
Die actio pro socio dient nach überwiegender österreichischer Lehre, insbesondere bei den Personengesellschaften, zur Durchsetzung von gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten der Gesellschaft (Sozialansprüchen) gegenüber den Gesellschaftern.[1] Die Rechtsprechun... mehr lesen...
War im § 1186 ABGB alte Fassung ("aF") die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht bloß angedeutet, so ist die Treuepflicht nun fest im Recht der GesBR verankert. Abs 1 des neuen § 1186 ABGB schreibt die Mitwirkungs- und Interessenwahrungspflicht fest. Absatz 2 nimmt den Gleichbehand... mehr lesen...
§ 1185 ABGB ist im Wesentlichen § 110 UGB nachgebildet. Die Verzinsungspflicht ist jedoch anders als in der UGB-Bestimmung in Satz 1 des ersten Absatzes enthalten, anstatt wie in 110 UGB in Absatz 2. Ersatzpflichtig ist mangels Rechtsfähigkeit jedoch nicht die Gesellschaft, sondern... mehr lesen...
Das Problem dabei ist, dass die Beamtenschaft durch den "Vorsatz" de facto einen Persilschein für nahezu jede Art von Amtsmissbrauch hat - denn wie schwierig es ist, den "Vorsatz" nachzuweisen, habe ich schon ein paar Mal erlebt. Es ist keinem Hofrat zu dumm, sich vor dem Richter dann mit "... mehr lesen...
Während in Deutschland bei Mehrheitsbeschlüssen für Vorhaben in Wohnungseigentumsanlagen Enthaltungen nicht wie NEIN-Stimmen gezählt werden, werden in der Praxis in Österreich die Enthaltungen immer wie Nein-Stimmen gewertet. Die Konsequenz des in Österreich subopti... mehr lesen...