Aber eine Antwort auf die Frage, ob es Konsequenzen für den Verwalter gibt, wäre doch interessant bzw. ob es sogar eine "grobe Plfichtverletzung" wäre, oder nicht und wenn, warum nicht.
Nehme an, es zählt der Poststempel. Nur wenn es nicht mit der Post kommt, sondern den Eigentümern von einem Mitarbeiter der Verwaltung in die Briefkästen geworfen wird? Wär trägt die Beweislast, ob rechtzeitig/ordnungsgemäßt zugestellt wurde?
Porto-Spesen sind zwar lt. Vertrag im Honorar inkludiert, aber wenn nichts mit der Post, sondern immer per E-Mail oder durch Mitarbeiter verschickt wird, relativiert sich das etwas.