Das Paradebeispiel ist der Vorwurf einer strafbaren Handlung, wobei auch strafrechtlich nicht relevante Verhaltensweisen geeignet sein können, die öffentliche Meinung über eine Person negativ zu beeinflussen und ihre soziale Wertschätzung zu vermindern.
Rami in WK-StGB III § 111 Rz 11 (144. Lfg., Mai 2016)