Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.07.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Weder im KFG noch in einem anderen Gesetz ist eine Frist bestimmt, welche zu verstreichen hat, bis nach einem Widerruf erneut um Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen angesucht bzw diese erteilt werden kann. Da für den Widerruf kein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist, muss dieser immer auf Da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.07.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Ein einmal erfolgter Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorlieg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, C, D, Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 29. November 2018, ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle in ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.06.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten (§ 57a KFG) beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit des Gewerbetreibenden in hohem Maß (vgl VwGH 85/11/0077). Unter besonderen Umständen kann bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbebetreibe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.06.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen gemäß § 57a KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 3. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), in der Begutachtungsstelle ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit gem § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung der Tatsachen, welche die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, ebenso die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit wesentlich. Schlagworte ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A eGen, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 21. August 2018, ***, betreffend die Abweisung des Antrages auf (Wieder-) Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in ***, ***, den BESCHLUSS gefasst: 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3 des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.03.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung auch mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung der Ermächtigung nicht aus; wenn die Voraussetzungen hiefür wieder vorliegen, besteht vielmehr ein Anspruch auf Wiedererteilung (vgl VwGH 83/11/0167). S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) erkennt durch Dr. Klaus Vazulka als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 2.1.2019, Zl. ***, betreffend negative Entscheidung über den Antrag auf (Wieder-)Erteilung einer Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen nach dem Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der B GmbH, vertreten durch A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29. Juni 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in ***, ***, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Nach § 57a Abs 2 KFG 1967 darf die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen nur vertrauenswürdigen Personen verliehen werden. Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig im Sinne des § 57a Abs 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes – nä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG 1967 in hohem Maße, wobei unter besonderen Umständen bereits die Erstellung auch nur eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit erschüttern kann (vgl VwGH 91/11/0026; 94/11/0221). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Ein Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung mangels Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG 1967 schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen. I... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens der Vertrauenswürdigkeit kommt es nicht allein auf das Verstreichen lassen eines Beobachtungszeitraumes an. Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Nach aktueller Rechtsprechung des VwGH ist die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung können bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit auch weiter zurückliegende, sogar durch Amnestie oder Tilgung bereits gelöschte gerichtliche Verurteilungen herangezogen werden (vgl VwGH 82/11/0049 zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nach § 109 Abs 1 lit b KFG 1967). Nach Ansicht des LVwG Niederös... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit wird ein direkter Zusammenhang von verwaltungsstrafrechtlichen Strafen mit der Begutachtungstätigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG 1967 nach jüngerer Rechtsprechung nicht gefordert. Ausschlaggebend allein ist das Gesamtverhalten, welches auf ein Persönlichkeitsbild schließen lassen muss, das... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GesmbH & Co KG, ***, ***, vertreten durch die B Rechtsanwalt GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 13. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Nach § 57a Abs 2 KFG 1967 darf die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen nur vertrauenswürdigen Personen verliehen werden. Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe ents... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 57a Abs 2 KFG 1967 in hohem Maße, wobei unter besonderen Umständen bereits die Erstellung auch nur eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit erschüttern kann (vgl VwGH 91/1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Ein Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 29.11.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3PBStV 1998 §4 Abs1
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 30. November 2017, Zl. ***, betreffend Widerruf einer Ermächtigung gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.07.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit [§ 57a Abs. 2 KFG] ist wesentlich, ob das bisherige Verhalten des Betreffenden auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes – nämlich zu gewährleisten, dass nur verkehrs-... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.07.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Ein nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 beliehenes Unternehmen erfüllt hoheitliche Aufgaben, die in die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde münden (VwGH Ro 2015/11/0016). Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit; European Case... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.07.2018 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Bei einer Entscheidung zur Erteilung bzw. zum Widerruf einer Ermächtigung nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 handelt es sich um das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffenen, nämlich den Rückschluss auf das Vorliegen eines mit den seitens der Behörde und seitens des Ermächtigten als beliehenem Unternehmen selbst zu... mehr lesen...