RS Lvwg 2018/11/29 LVwG-AV-883/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

29.11.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3
PBStV 1998 §4 Abs1

Rechtssatz

Ein Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen. In einem Wiedererteilungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob im rechtskräftig abgeschlossenen Widerrufsverfahren zu Recht die Vertrauensunwürdigkeit angenommen wurde; vielmehr besteht eine Bindung an den von der Widerrufsbehörde für den Widerruf als wesentlich erachteten Sachverhalt, der die Vertrauensunwürdigkeit des Ermächtigten begründete und ist lediglich zu prüfen, ob der die Wiedererteilung der Ermächtigung beantragende Gewerbetreibende in der Zwischenzeit die verlorene Vertrauenswürdigkeit wieder erlangt hat (vgl VwGH 83/11/0167).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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