RS Lvwg 2018/7/6 LVwG-AV-32/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.07.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit [§ 57a Abs. 2 KFG] ist wesentlich, ob das bisherige Verhalten des Betreffenden auf ein Persönlichkeitsbild schließen lässt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes – nämlich zu gewährleisten, dass nur verkehrs- und betriebssichere sowie nicht übermäßig Emissionen verursachende Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen – obliegt.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.32.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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