RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-AV-829/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

8

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit wird ein direkter Zusammenhang von verwaltungsstrafrechtlichen Strafen mit der Begutachtungstätigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG 1967 nach jüngerer Rechtsprechung nicht gefordert. Ausschlaggebend allein ist das Gesamtverhalten, welches auf ein Persönlichkeitsbild schließen lassen muss, das mit den Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Kraftfahrbehörde im Hinblick auf den Schutzzweck des Kraftfahrgesetzes obliegt.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Ermächtigung; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.829.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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