RS Lvwg 2019/5/9 LVwG-AV-142/001-2019

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Veröffentlicht am 09.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.05.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit gem § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung der Tatsachen, welche die belangte Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, ebenso die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit wesentlich.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Fahrzeuge; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.142.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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