RS Lvwg 2018/11/29 LVwG-AV-883/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

29.11.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3
PBStV 1998 §4 Abs1

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Gewerbetreibender dann als vertrauenswürdig iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 anzusehen, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes – zu gewährleisten, dass nur verkehrs- und betriebssichere sowie nicht übermäßig Emissionen verursachende Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen – ausüben werde (vgl VwGH 94/11/0221; VwGH Ro 2015/11/0016).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten