RS Lvwg 2019/6/6 LVwG-AV-18/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

06.06.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen gemäß § 57a KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; gewerbebehördliche Genehmigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.18.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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