Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.06.2019Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen gemäß § 57a KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; gewerbebehördliche Genehmigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.18.001.2019Zuletzt aktualisiert am
06.08.2019