Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
10.01.2019Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung können bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit auch weiter zurückliegende, sogar durch Amnestie oder Tilgung bereits gelöschte gerichtliche Verurteilungen herangezogen werden (vgl VwGH 82/11/0049 zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nach § 109 Abs 1 lit b KFG 1967). Nach Ansicht des LVwG Niederösterreich muss dies jedenfalls auch für nicht getilgte verwaltungsstrafrechtliche Strafen bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach § 57a Abs 2 KFG 1967 gelten (vgl LVwG-AV-1258/001-2015).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Ermächtigung; Widerruf;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.829.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019