RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-AV-829/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

7

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung können bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit auch weiter zurückliegende, sogar durch Amnestie oder Tilgung bereits gelöschte gerichtliche Verurteilungen herangezogen werden (vgl VwGH 82/11/0049 zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit nach § 109 Abs 1 lit b KFG 1967). Nach Ansicht des LVwG Niederösterreich muss dies jedenfalls auch für nicht getilgte verwaltungsstrafrechtliche Strafen bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit nach § 57a Abs 2 KFG 1967 gelten (vgl LVwG-AV-1258/001-2015).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Ermächtigung; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.829.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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