RS Lvwg 2018/11/29 LVwG-AV-883/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.11.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3
PBStV 1998 §4 Abs1

Rechtssatz

Nach § 57a Abs 2 KFG 1967 darf die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen nur vertrauenswürdigen Personen verliehen werden. Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigengutachten zu beurteilen (vgl VwGH 2003/11/0172).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten