IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 19. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.08.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen iSd § 57a Abs 2 KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl VwGH 85/11/0077). Auch hat die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.08.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Aus § 57a Abs 2 KFG iVm § 3 Abs 1 PBStV lässt sich ableiten, dass nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ […] „vertrauenswürdig“ sein müssen. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Begutachtung; Vertrauensw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 13. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend teilweisen Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) hinsichtlich der Fahrzeugklassen L und O2 in der Begu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft B, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 21. Jänner 2021, ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.07.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57 Abs2a
Rechtssatz: Mit der Erstattung eines Gutachtens gemäß § 57a KFG 1967 wird der Fahrzeugzustand am Tag der Ausstellung des Gutachtens beurteilt und dokumentiert. Ob und inwieweit das Fahrzeug in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine positive wiederkehrende Begutachtung erfüllt hat, ist dabei nicht von Belang. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.07.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57 Abs2a
Rechtssatz: Ein zur wiederkehrenden Begutachtung Ermächtigter (Verein oder Gewerbetreibender) ist dann vertrauenswürdig, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass der Verein oder Gewerbetreibende die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 1. März 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen in ***, ***, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.07.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs2 KFG macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 10. Februar 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.06.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Ein zur wiederkehrenden Begutachtung Ermächtigter (Verein oder Gewerbetreibender) ist dann vertrauenswürdig, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass der Verein oder Gewerbetreibende die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Gesellschaft m.b.H., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 14. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), in der Begutachtungsstelle in ***, ***, zu Rec... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Februar 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Rech... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. März 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.06.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Ermächtigten iSd § 57a Abs 2 KFG dahingehend, ob ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes – der Gewährleistung, dass nur verkehrs- und betr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Gesellschaft m.b.H., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 24. März 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.05.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ LVwG AV 808/001-2016). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.05.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs-)Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dies... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 16. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), in der Begutachtungsstelle ***, ***, zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.05.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG-AV-808/001-2016). S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.05.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Eine explizite Bestimmung, die es dem nach § 57a Abs 2 KFG Ermächtigten untersagen würde, auf ihn bzw Verwandte zugelassene Kraftfahrzeuge wiederkehrend zu begutachten, ist weder dem KFG noch den darauf gründenden Verordnungen zu entnehmen. Auch § 7 AVG ist auf wiederkehrende Begutachtungen gemäß § 57a Abs 2 KFG nicht anzuwenden... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 21. August 2020, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH ist bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit entscheidend, ob jemand die spezifische Vertrauenswürdigkeit besitzt, die von ihm erwartet werden darf, wenn er über eine Ermächtigung iSd § 57a Abs 2 KFG verfügt oder sie erlangen will, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.02.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2PBStV 1998 §3
Rechtssatz: Nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ iSd § 57a Abs 2 KFG müssen – neben Erfüllung der auf ihre Sachkenntnisse abzielenden Voraussetzungen iSd § 3 PBStV – „vertrauenswürdig“ sein. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrec... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 27. Mai 2020, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.01.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Der Einwand, der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen stelle einen unzulässigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, […], hat bei der auf Grund des Gesamtverhaltens gebotenen Beurteilung des Persönlichkeitsbildes aus Gründen des öffentlichen Interesses, dass nämlich gewährleistet sein muss, d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 11. September 2020, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedererteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Ein nach § 57a Abs 2 KFG beliehenes Unternehmen erfüllt hoheitliche Aufgaben, die in die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde münden (vgl VwGH Ra 2014/11/0082, Ro 2015/11/0016). Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; European... mehr lesen...