IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 31. Oktober 2022, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Standort ***, ***, nach Durchführ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.01.2023 Norm: KFG 1967 §57a Abs2 KFG 1967 § 57a heute KFG 1967 § 57a gültig ab 16.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2020 KFG 1967 § 57a gültig von 01.03.2020 bis 15.12.2020 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A e. U., ***, ***, vertreten durch B gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 06. Mai 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs-)Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der B KG, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 6. Mai 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verha... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 20. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Von der Erstellung unrichtiger Gutachten iSd § 57a Abs 4 KFG ist die Erstellung mangelhafter Gutachten, insbesondere solcher, welche aus mangelnder Sorgfalt unrichtige Daten enthalten oder unvollständig erstellt wurden, zu unterscheiden, wie wohl auch eine nicht ausreichende Gewissenhaftigkei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ LVw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: In die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG hat auch die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068). Schlagworte Verkehrsrech... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der C GmbH, vertreten durch die A Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 25. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A e.U., vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. April 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in der Begutachtungsstelle ***, ***, nach Durchführung einer ö... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A e.U., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 9. Dezember 2020, ZL. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle ***, ***, Halle *** und ***, nach Durchführung einer öffen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.10.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Die Entscheidung hinsichtlich Erteilung bzw Widerruf einer Ermächtigung nach § 57a Abs 2 KFG ist das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffenen, nämlich der Rückschluss auf das Vorliegen eines mit den seitens der Behörde und seitens des Ermächtigten als beliehenem Unternehmen selbst zu wah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, C, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 21. Mai 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.10.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Aus § 57a Abs 2 KFG iVm § 3 Abs 1 letzter Satz PBStV ist abzuleiten, dass nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung „geeigneten Personen“ – neben Erfüllung der auf ihre Sachkenntnisse abzielenden Voraussetzungen iSd § 3 PBStV – „vertrauenswürdig“ sein müssen. Schl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 21. Mai 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Ab... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Standort ***, ***, nach Durchführung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 08. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Standort ***, ***, zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Die wiederkehrende Begutachtung dient dem staatlichen Recht auf Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. Bei der Ermächtigung von Vereinen und Gewerbetreibenden nach Abs 2 handelt es sich um eine Beleihung (Nedbal-Bures/Pürstl, KFG11 § 57a, rdb.at, E1 f mwN). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Aus § 57a Abs 1 KFG ergibt sich nach dem klaren Wortlaut, dass der Zulassungsbesitzer die genannten Fahrzeuge zu den im Abs 3 erster Satz festgesetzten Zeitpunkten von einer hiezu gemäß Abs 2 Ermächtigten wiederkehrend begutachten zu lassen hat, ob es den Erfordernissen der Verkehrs- und Betri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs1KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Dem in § 57a KFG normierten Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Zulassungsbesitzer und Ermächtigten könnte nicht Rechnung getragen werden, wenn der Grund der Antragstellung für die Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen darin liegt, (ausschließlich) im unt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 26. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A KG, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 1. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 25. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Re... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.08.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Ermächtigten iSd § 57a Abs 2 KFG dahingehend, ob ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragene Verwaltungsaufgabe entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes – der Gewährleistung, dass nur verkehrs- und betr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 09. März 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in der Begutachtungsstelle in ***, ***, nach Durchführung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ zu § 57a Abs 2 KFG, LVwG-AV-808/001-2016... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.08.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2
Rechtssatz: Der Widerruf einer nach § 57a Abs 2 KFG erteilten Ermächtigung stellt keine Strafe, sondern eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit dar. Trotz einer nachträglichen eingetretenen Vertrauensunwürdigkeit eines nach § 57a Abs 2 KFG Ermächtigten darf ein Widerruf nur ausgesprochen (bestätigt) werden, wenn die Ver... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Februar 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) in der Begutachtungsstelle ***, ***, zu Recht: 1. Gemäß §... mehr lesen...