RS Lvwg 2018/11/29 LVwG-AV-883/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

29.11.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
PBStV 1998 §3
PBStV 1998 §4 Abs1

Rechtssatz

Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs den Begriff „vertrauenswürdig“ verwendet, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist (vgl VwGH Ra 2014/11/0082; VwGH Ro 2015/11/0016).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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