Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
29.11.2018Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist nicht auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erstmalige Erteilung oder den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden ist. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs den Begriff „vertrauenswürdig“ verwendet, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist (vgl VwGH Ra 2014/11/0082; VwGH Ro 2015/11/0016).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; VertrauenswürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.01.2019