RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-AV-829/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs 2 KFG 1967 in hohem Maße, wobei unter besonderen Umständen bereits die Erstellung auch nur eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit erschüttern kann (vgl VwGH 91/11/0026; 94/11/0221).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Ermächtigung; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.829.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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