Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.01.2019Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Nach § 57a Abs 2 KFG 1967 darf die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen nur vertrauenswürdigen Personen verliehen werden. Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigen zu beurteilen (vgl VwGH 2003/11/0172).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Ermächtigung; Widerruf;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.829.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.02.2019