RS Lvwg 2019/7/17 LVwG-AV-249/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.07.2019

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Ein einmal erfolgter Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen (vgl VwGH 83/11/0167).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.249.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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