Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.07.2019Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Ein einmal erfolgter Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen mangels Vertrauenswürdigkeit schließt eine spätere Wiedererteilung derselben nicht aus. Vielmehr hat ein Gewerbetreibender einen Anspruch auf Wiedererteilung der Ermächtigung, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen wieder vorliegen (vgl VwGH 83/11/0167).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.249.001.2019Zuletzt aktualisiert am
14.08.2019