Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
29.11.2018Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Widerruf; VertrauenswürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.883.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.01.2019