Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten (Individual-)Antrag mit näherer
Begründung: , die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Dezember 1989, BGBl. 600, über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV), in eventu den §3 Abs1, den §4 bzw. den §6 dieser Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben. Diese Verordnung stützt sich auf die §§89a Abs1, 89b, 89c Abs1, 89d Abs1 des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. 217/1896 ... mehr lesen...
Index: 70 Schulen70/09 Minderheiten-Schulrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLehrplanV 1966 idF BGBl 511/1988 StV Wien 1955 Art7 Z2Minderheiten-SchulG f Krnt §16 Abs1VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Minderheiten-SchulG f Krnt und der LehrplanV 1966 betreffend den
Pflichtgegenstand Slowenisch und die Unterrichtssprache Deutsch;
Z... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerordnung des Bundesministers für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr, BGBl 600/1989 (= ERV)GOG 1896 §89a ff
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr mangels Legitimation;
Zumutbarkeit der Erwirkung eines Bescheides
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1065/91 ein Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen den Bescheid der Landesberufungskommission für das Land Steiermark vom 16. Juli 1991, Z LBK 1/91, richtet, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Rücküberweisung der in den Jahren 1985 bis 1989 einbehaltenen und an die Ärztekammer für Steiermark zum Zwecke der Beitrags- und Umlagenzahlung überwiesenen Honorarteile im Ges... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätBeitrags- und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk §11 Abs1ÄrzteG §46 Abs3ÄrzteG §75 Abs5
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der Beitrags-
und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk über den Einbehalt von
Beiträgen und Umlagen vom Kassenhonorar durch
Sozialversicherungsträger mangels gesetzlicher Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Wien beantragt die Aufhebung des §94 Abs2 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. 560/1978 (GSVG) als verfassungswidrig und des §34 der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sowie des einen Bestandteiles dieser Satzung bildenden Vergütungstarifes als gesetzwidrig. Es hat als Berufungsgericht über die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 21. Jänner 1991 z... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätSatzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft §34GSVG §85 Abs2 litcGSVG §90 Abs2GSVG §94 Abs2
Leitsatz: Hinreichende Determinierung der im GSVG enthaltenen Ermächtigung
des Satzungsgebers zur Regelung der zu gewährenden Leistungen bei
Zahnbehandlungen durch Verordnung; keine Aufhe... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben Eigentümer der Grundstücke Nr. 130/2 und 632/2 Grundbuch Itter. Gemäß Art139 B-VG erhebt er "Beschwerde gegen die Verordnung der Gemeinde Itter vom 29.9.1992, Z 031-2". Bei dieser Verordnung handle es sich um eine Bebauungsplanänderung, von der seine eigenen sowie mehrere diesen benachbarte Grundstücke erfaßt seien. Die Bebauungsplanänderung sei gesetzwidrig, weil sie nicht den in §28 Tiroler Raumordungsgesetz aufgestellt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ist eine Berufung gegen einen Bescheid der Bundespolizeidirektion anhängig, mit dem der Berufungswerber wegen Übertretung eines mittels Straßenverkehrszeichen kundgemachten Fahrverbotes am 31. März 1991, um 9.32 Uhr, bestraft wurde. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 B-VG iVm Art129 a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG gestützten Antrag begehrt der durch ein Einzelmitglied einschreitende Unabhängige Verwaltungssenat Salzb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art129a Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg auf Aufhebung einer Verordnung des Magistrats der Stadt Salzburg mangels Präjudizialität der angefochtenen - zum Zeitpunkt der Verwaltungsübertretung bereits in geänderter Fass... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Änderung des Teilbebauungsplanes der Gemeinde Itter (Tirol). Der Antragsteller erachtet sich ausschließlich durch die geänderten Möglichkeiten der Verbauung der Nachbargrundstücke beeinträchtigt, nicht aber durch allfällige ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller - ein Raftingunternehmer in Tirol - bekämpft die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 21. April 1993, LGBl. 35, womit das Befahren näher bezeichneter Gewässerstellen mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafts), die geeignet sind, mehr als vier Personen zu befördern, auf bestimmte Zeiträume beschränkt wird. Die bekämpfte Verordnung stützt sich auf das SchiffahrtsG 1990, BGBl. 87/1989 idF BGBl. 452/1992. Insbesondere ist bei Erteilung von... mehr lesen...
Index: 94 Schiffahrt94/01 Schiffsverkehr
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSchiffahrtsG 1990Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 21.04.93, LGBl 35, betreffend das Befahren bestimmter Gewässerstellen mit Rafts
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
betreffend das Befahren bestimmter Gewässerstellen mit Rafts mangels
Legitimation; Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B332/92 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 1.1. Mit einem im zweiten Rechtsgang erlassenen Berufungsbescheid des Gemeinderates der Gemeinde Edlbach wurden der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. November 1988 bis 31. Oktober 1989 folgende Fremdenverkehrsabgaben nach dem diesfalls noch anzuwendenden (vgl. ArtIV Abs1 des Landesgesetzes, mit dem ein O.ö.... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3730 Aufenthaltsabgabe, Nächtigungstaxe, Ortstaxe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs3 erster SatzOö FremdenverkehrsabgabeG 1969 §3 Abs1FremdenverkehrsabgabeO der Gemeinde Edlbach vom 09.09.80 §1
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der
FremdenverkehrsabgabeO der Gemeinde Edlbach hinsichtlich der
Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe für einen bestimmten
Pe... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Mit ihrem auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten (Individual-)Antrag begehrt die Antragstellerin, die im folgenden wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 23. Oktober 1991, Zl. 39.001/04-III/B/7c/91, über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 252 vom 30. Oktober 1991, als gesetzwidrig aufzuheben. b) Die ange... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 23.10.91 über Importausgleichssätze und Schwellenpreise für bestimmte Erzeugnisse der GeflügelwirtschaftGeflügelwirtschaftsG 1988 §6
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen
einer Verordnung über Importausgleichssätze und Schwellenpreise
für bestimmte Erzeugnisse der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung 1980 ist unter Nr. 266 folgender Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 22. Oktober 1988 über gesellschaftliche und gesellige Veranstaltungen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts als Betriebe gewerblicher Art, veröffentlicht: "Aus gegebenem Anlaß wird eröffnet, daß nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen die Durchführung gesellschaftlicher oder geselliger entgeltlicher Veranstaltun... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandErlaß des Bundesministers für Finanzen vom 22.10.80 über gesellschaftliche und gesellige Veranstaltungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts als Betriebe gewerblicher Art. AÖF 266/1980KStG 1966 §2
Leitsatz: Aufhebung eines als Rechtsverordnung zu qualifizierenden Erlasses des
Bundesministers für Finanzen über gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung 1989 ist unter Nr. 281 ein auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 5. November 1969, BGBl. 24/1971, bezugnehmender Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. September 1989, Z 04 3202/2-IV/4/89, mit folgendem Wortlaut veröffentlicht: "In Artikel 19 Abs2 des österreichisch-liechtensteinischen DBAs ist vorgesehen, daß... mehr lesen...
Index: 39 Völkerrechtliche Verträge39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandErlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19.09.89 zur Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung bei Bezügen aus öffentlichen Kassen nach Art19 des österr-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens. AÖF 281/1989Doppelbesteuerungsabkommen österreichisch-liechtensteinisches Art19 Abs2BAO §48
Leitsatz: Aufhebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §8 Satz 1 Apothekengesetz, RGBl. 5/1907, in der Fassung BGBl. 502/1984 sind die Zeiten, während derer die öffentlichen Apotheken für den Kundenverkehr an Werktagen offenzuhalten sind (Betriebszeiten), von der Bezirksverwaltungsbehörde unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse so festzusetzen, daß die wöchentliche Betriebszeit 48 Stunden nicht überschreitet und eine tägliche Mittagspause von ungefähr zwei Stunden eingehalten wird. Demgemäß bestim... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungApotheken-BetriebszeitenV des Magistrates der Stadt Wien über den Dienst in den öffentlichen Apotheken in Wien vom 25.12.69. ABl 50, idF ABl 52/1984 §1 Abs1ApothekenG §8
Leitsatz: Kein Verstoß der Regelungen über die als maximale Öffnungszeiten
gedachten Betriebszeiten von Apotheken in Wien bzw nach dem
Apothe... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller ist nach eigener Darstellung Teilnehmer am Individualverkehr der Stadt Graz. Mit 1. September 1992 sei im gesamten Grazer Stadtgebiet ausgenommen auf Vorrangstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h herabgesetzt und "gleichzeitig eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Straßen", auf denen der Behörde die Beibehaltung der im Gesetz vorgesehenen Geschwindigkeit von 50 km/h sinnvoll erschien, durch Anbringung von Verkehrstafeln ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung
betreffend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Graz
mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Graz, Zl. A10/1-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gestützt auf Art89 Abs2 B-VG stellt das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen mit Beschluß vom 22. Juni 1992 (beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 23. Juli 1992) die Anträge, der Verfassungsgerichtshof wolle §153 Abs1 Satz 1 ASVG als verfassungswidrig und Punkt 37 der Krankenordnung der NÖ Gebietskrankenkasse als gesetzwidrig aufheben. Der Gesetzesprüfungsantrag ist hg. zu G155/92, der Verordnungsprüfung... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätKrankenordnung der Nö Gebietskrankenkasse vom 11.04.75 Punkt 37ASVG §131 Abs1ASVG §135ASVG §153ASVG §153 Abs1 erster SatzASVG §338 ff
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Bestimmungen der Krankenordnung der
Nö Gebietskrankenkasse über die mangelnde Gewährung von Kostenersatz
für die Inanspruch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vom Bürgermeister der Gemeinde Lochau (Vorarlberg) undatiert gefertigten "Planungsrichtlinien für den Bereich zwischen Ruggburgstraße und Galgenbühel" haben folgenden Wortlaut: "1) Räumlicher Geltungsbereich: nördlich der Pfändertunnelstraße bis zur Gemeindegrenze, Am Reutelebach, zwischen der Ruggburgstraße und der Parzelle Galgenbühel. 2) Art der baulichen Nutzung: Wohnungsgebäude und deren Nebenanlagen 3) Maß der baulichen Nutzung: BNZ = max. 30 % 4... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandVlbg RaumplanungsG §26 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrages des Landesvolksanwalts von Vorarlberg
auf Aufhebung von Planungsrichtlinien mangels Verordnungscharakter
des bekämpften Aktes
Rechtssatz: Es handelt sich bei den vom Bürgermeister der Gemeinde Lochau unterfertigten "Planungsrichtlinien für den B... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ist eine Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 16. August 1991, Z Cst 2681/SZ/91, anhängig, mit dem die Berufungswerberin wegen Übertretung eines straßenpolizeilichen Verbotes bestraft wurde. Die Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg zur Entscheidung über die Berufung wurde aus §51 Abs1 VStG 1991 abgeleitet, wonach dem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...