RS Vfgh 1994/12/5 V154/94

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Veröffentlicht am 05.12.1994
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91 Post-und Fernmeldewesen
91/01 Fernmeldewesen

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
FunkempfangsanlagenV, BGBl 229/1994 ArtI
FernmeldeG 1993 §7, §8

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der FunkempfangsanlagenV hinsichtlich der Erfassung von Laserwarngeräten infolge Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der FunkempfangsanlagenV, BGBl 229/1994, soweit sie Laserwarngeräte erfaßt.

Durch ArtI der angefochtenen Verordnung wird in bezug auf Funkempfangsanlagen zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen einschließlich Laserwarngeräten eine Bewilligungspflicht festgelegt. Dem Einschreiter steht es gemäß §7 und §8 FernmeldeG 1993 frei, eine Bewilligung zu beantragen und im Fall der Antragsabweisung nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben.

Entscheidungstexte

  • V 154/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 05.12.1994 V 154/94

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Fernmelderecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:V154.1994

Dokumentnummer

JFR_10058795_94V00154_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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