Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes bzw einer Flächenwidmungsplanänderung hinsichtlich benachbarter Grundstücke; Möglichkeit einer übergangenen Partei, die Zustellung des Baubescheides zu beantragenRechtssatz
Kommt der Antragstellerin von Gesetzes wegen keine Nachbareigenschaft zu, so wird sie auch durch die angefochtene Verordnung nicht in ihrer Rechtssphäre berührt (vgl. zB VfSlg. 12636/1991) und der Antrag wäre schon aus diesem Grund unzulässig. Wurde aber die Nachbareigenschaft der Antragstellerin und damit ihre Parteistellung im Bauverfahren zu Unrecht verneint, so hat sie die Möglichkeit, als übergangene Partei die Zustellung der Baubescheide zu begehren und somit unter Ausschöpfung des Rechtsmittelzuges an den Verfassungsgerichtshof ihre Bedenken gegen die zugrundeliegenden generellen Normen an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan, Baurecht, Nachbarrechte, Partei übergangene, Parteistellung BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:V44.1994Dokumentnummer
JFR_10058793_94V00044_01