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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels unmittelbarer BetroffenheitRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ellbögen (Tirol).
Bei Beurteilung der Antragslegitimation ist zu untersuchen, ob die vom Antragsteller ins Treffen geführten Rechtswirkungen vorliegen (VfSlg. 8060/1977, 8587/1979, 10.593/1985, 11.453/1987).
Die Antragstellerin hat einerseits mit der vagen Behauptung, in den nächsten Jahren ein weiteres Wohnhaus errichten zu wollen, konkrete Bauabsichten nicht bekundet. Andererseits wird die Behauptung aufgestellt, ein Umbau des bestehenden Wohnhauses sei nur in eingeschränktem Maße möglich, ohne zu behaupten, daß ein solcher Umbau geplant sei.
Sofern die Antragstellerin auf die Wertminderung ihres Grundstückes aufgrund dessen Widmung als Freiland verweist, beschreibt sie bloß wirtschaftliche Auswirkungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:V100.1997Dokumentnummer
JFR_10019392_97V00100_01