Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung einer "(Eventual)Beschwerde" eines Strafgefangenen gegen einen Erlaß des Justizministers betreffend Paketempfang von Häftlingen mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Der Einschreiter hat den (bedingten) Individualantrag bereits selbst verfaßt, sodaß einem allfälligen Verfahrenshelfer nur mehr die (formale) Verbesserung des Antrags aufgetragen werden könnte. Eine solche erweist sich angesichts der Zurückweisung des Antrags als hinfällig. Die vom Einschreiter und Verfahrenshilfewerber intendierte Rechtsverfolgung ist daher offenbar aussichtslos, was der Bewilligung der Verfahrenshilfe entgegensteht (§63 Abs1 ZPO iVm §35 VfGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe, StrafvollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:V43.1998Dokumentnummer
JFR_10019376_98V00043_01