Norm: EO §7 Ea
Rechtssatz: Der Beschluß nach § 7 Abs 3 EO dient ausschließlich der Beseitigung einer zuunrecht erteilten Bestätigung der Vollstreckbarkeit. Er hat nicht nur die Entscheidung selbst unberührt zu lassen, sondern darf nach der beschränkten verfahrensrechtlichen Funktion der Vollstreckbarkeitsbestätigung nach § 4 Abs 2 EO auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Entscheidungsgrundlagen nicht mehr aufrollen. In der Bestätigung de... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 Bb1EO §7 BdIAEO §10 A
Rechtssatz: Ist die Leistungsverpflichtung in einem Exekutionstitel relativ unbestimmt, in einer den Erfordernissen nach § 7 Abs 1 EO nicht gerecht werdenden Weise umschrieben, ist der Exekutionstitel nicht im Sinn des § 10 EO oder doch in einer diesem Fall rechtsähnlichen Weise zu ergänzen, sondern vielmehr überhaupt erst zu schaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcHGB §17
Rechtssatz: Die dem bürgerlichen Namen beigefügte Firmenbezeichnung ist idR nur als Hinweis auf die Kaufmannseigenschaft der betreffenden physischen Person zu verstehen. Decken sich Name, Beruf und Adresse dieser physischen Person und ihrer "Firma", so bedarf es mangels gegenteiliger Anhaltspunkte keines besonderen Nachweises der Identität (zwischen Titelschuldner und Verpflichtetem). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §8 A
Rechtssatz: Wie bei Unbestimmtheit einer Leistung steht auch die Unbestimmtheit einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung der exekutiven Durchsetzung der - an sich bestimmten - Leistung entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1978 3 Ob 78/78 Veröff: SZ 51/133 8 Ob 514/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §141 IIIABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245EO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Unterhaltsvergleiche betreffend eheliche Kinder bedürfen zu ihrer Gültigkeit und zu ihrer Rechtswirksamkeit als Exekutionstitel auch nach der neuen Rechtslage der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 98/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §7 AaEO §7 BdIAEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: In einem Vergleich muß sich der Schuldner ausdrücklich zu einer Leistung verpflichten. Es genügt nicht die Darlegung einer Rechtslage, aus der sich die zu exequierende Verpflichtung ergibt. Entscheidungstexte 3 Ob 104/77 Entscheidungstext OGH 15.11.1977 3 Ob 104/77 3 Ob 173/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIIAEO §7 BdIIIBUWG §14 A1ZPO §226 B12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren, das nur auf den gesetzlichen Tatbestand abgestellt ist und ein generelles Verbot des Ankündigens von Ausverkäufen oder ausverkaufsähnlichen Veranstaltungen ohne behördliche Bewilligung anstrebt, kann mangels Bestimmtheit im Sinne des § 7 Abs 1 EO keinen tauglichen Exekutionstitel bilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 623 KG P, bestehend aus dem Grundstück Nr. 3/184 mit dem darauf erbauten Haus A Nr. 1. Die östlich angrenzende Liegenschaft EZ 595 KG P mit dem Grundstück Nr. 3/209 steht im Eigentum der Beklagten, die dort im Jahre 1973 einen Kinderspielplatz errichtete. Der Kläger erwarb seine Liegenschaft von der Beklagten auf Grund einer schriftlichen Erklärung vom 21. April 1965 mit Kaufvertrag vom 16. September 1968. Mit seiner Klage begehrt der ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIAEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Exekutionsführung auf Grund eines Vergleiches kommt es nicht darauf an, was die Parteien bei Abschluss eines Vergleiches gemeint haben, sondern bloß auf den Wortlaut des Titels. Entscheidungstexte 3 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 62/77 3 Ob 104/77 Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaVersVG §156 Abs3ZPO §226 IIB7ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Der Geschädigte kann den Haftpflichtversicherer nicht auf Erbringung bestimmter Leistungen "nach Zulangen der Versicherungssumme" klagen sondern nur ein ziffernmäßig bestimmtes Leistungsbegehren erheben oder ein Begehren auf Feststellung, daß dem Kläger dem Beklagten gegenüber ein bestimmter Anspruch zustehe, vorbehaltlich einer Herabsetzung nach § 156 Abs 3 VersVG. Sollte dan... mehr lesen...
Norm: ABGB §888EO §7 Bb1
Rechtssatz: Ist aus dem Exekutionstitel nicht ersichtlich, welcher Unterhaltsanspruch dem betreibenden Gläubiger für seine Person allein zusteht, ist er unbestimmt und materiell nicht vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 43/77 Entscheidungstext OGH 03.05.1977 3 Ob 43/77 RZ 1977/113 S 217 3 Ob 39/89 ... mehr lesen...
Mit Anerkenntnisurteil vom 16. 3. 1976, C 1077/75-5, des Bezirksgerichtes St. Pölten wurden die Verpflichteten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, den betreibenden Gläubigern in Zuhaltung des Übergabsvertrages vom 23. Mai 1969 die tägliche Kost zu den ortsüblichen Tageszeiten in ausreichender und bekömmlicher Weise in das rechts vom Hauseingang ebenerdig gelegene Ausnahmszimmer im Haus M-Dorf 3 nachzureichen. Die betreibenden Gläubiger beantragten, ihnen zur Erwirkung dieses Anspru... mehr lesen...
Norm: EO §7 CLPfG §6 Abs3
Rechtssatz: Nur zugunsten der im § 6 Abs 3 LPfG genannten Forderungen ist es zulässig, auf Arbeitseinkommen und gleichgestellte Bezüge Zwangsvollstreckung zur Hereinbringung künftig abreifender Beträge zu führen. Auf andere Exekutionsobjekte kann nur zur Befriedigung fälliger Unterhaltsforderungen gegriffen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 47/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 BdIAEO §7 BdVAEO §7 BdVDZPO §226 IIA
Rechtssatz: Der Gläubiger darf bei Schaffung und Durchsetzung eines Exekutionstitels nicht vor praktisch unüberwindliche Hindernisse gestellt werden. Strenge Anforderungen an die Beschreibung der Leistung im Titel sind nur dort zu stellen, wo dies der Natur der Sache nach möglich ist. Dem Erfordernis der Bestimmtheit des Titels ist jedenfalls Genüge getan, wenn ihm die geschuldete Leistun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EO §7 CEO §372
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 1418 Satz 2 ABGB, wonach Alimente wenigstens auf einen Monat im voraus bezahlt werden, findet nur Anwendung, wenn Unterhalt in Geld zu leisten ist. Auch die Exekution zur Sicherstellung nach § 372 EO ist nur zugunsten von Unterhaltsansprüchen in Form einer Geldrente zulässig. Die Erzwingung künftiger, nicht in Geld bestehender Leistungen dieser Art ist daher mangels Fälligkeit un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 BbEO §7 BdIIAEO §7 BdIIHEO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 IIA
Rechtssatz: Die tägliche Verköstigung der Ausgedingsberechtigten ist keine vertretbare Handlung des Verpflichteten, weil beim Ausgedinge der Gutsübernehmer im Rahmen des Übergabsvertrages die dem Übergeber zu gewährende Kost zu bestimmen hatte (Ablehnung von 7 Ob 753/57, RZ 1957,167). Entscheidungstexte 3 Ob 47/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 C2EO §7 Bb1EO §7 Bb3
Rechtssatz: Der Zuspruch einer monatlichen Rente abzüglich des jeweiligen Differenzbetrages zwischen der nach dem Tod der Mutter zur Auszahlung gelangenden Waisenrente und der Waisenrente, die ohne den Tod der Mutter nach dem Tod des Vaters anfallen würde, mangelt der für die Exekutionsführung erforderlichen Bestimmtheit. Entscheidungstexte 8 Ob 235/76 ... mehr lesen...
Mit dem am 4. Juli 1966 vor dem Kreisgericht Leoben zu 5 Cg 199/66 geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab 1. August 1966 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2000 S zu bezahlen (Punkt 1 des Vergleiches). Im Punkt 4 des Vergleiches vereinbarten die Parteien die Wertsicherung des Unterhaltsanspruches der Klägerin "nach dem Index: I" mit Stichtag 1. Juli 1966. Mit der vorliegenden als Feststellungsklage nach § 10 EO bezeichneten Klage, begehrte die K... mehr lesen...
Auf Grund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 9. September 1974, 18 Cg 156/74, bewilligte das Titelgericht mit rechtskräftigem Beschluß vom 16. Dezember 1974 gemäß § 355 EO die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung a) der Ankündigung, ein Interessent könnte 30 S verdienen, wenn er ein Werbeschreiben der erstverpflichteten Partei lese und beantworte, falls der in Aussicht gestellte Verdienst lediglich aus der Übersendung einer "Probelektion" besteht ..., b)... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1HGB §17
Rechtssatz: 1. Die Bezeichnung "Firma" (ein zusätzlicher Hinweis auf eine Protokollierung ist gem § 17 HGB bedeutungslos) ändert nichts daran, daß Rechtsträger nur die hinter ihr stehende physische oder juristische Person ist (hier GesmbH). 2. Die abgekürzte Bezeichnung nur mit N-GesmbH statt N-Bau und Bauwarenhandels-GesmbH ist daher für eine zweifelsfreie Identitätsstellung ausreichend. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ea
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 7 Abs 3 EO ist nach den für das Titelverfahren bestehenden Vorschriften durchzuführen. In diesem Verfahren sind auch allenfalls strittige, nicht aktenkundige Tatsachen festzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 5/77 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 3 Ob 5/77 EvBl 1977/176 S 397 9 ObA 126/88 E... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ea
Rechtssatz: Eine Bestätigung der Vollstreckbarkeit wird irrtümlich erteilt, wenn ihr ein der Wirklichkeit nicht entsprechender Sachverhalt zugrunde gelegt ist; deshalb liegt eine irrtümliche Vollstreckbarkeitsbestätigung insbesondere dann vor, wenn der Exekutionstitel dem Titelschuldner nicht rechtswirksam zugestellt worden war und daher die Vollstreckbarkeit des Titels tatsächlich nicht eingetreten ist. Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 EaEO §7 HEO §36 AdEO §36 DEO §36 E
Rechtssatz: Eine auf Grund eines inländischen gerichtlichen Titels (gem § 4 Abs 2 EO) erteilte Exekutionsbewilligung kann wegen irrtümlich oder rechtswidrig erteilter Vollstreckbarkeitsbestätigung nur auf die im § 7 Abs 3 und 5 EO vorgeschriebene Weise bekämpft werden. Es ist hierbei völlig unbeachtlich, aus welchem Grund die Vollstreckbarkeitsbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erte... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ob bei Verschiedenheiten von der durch Namen, Beruf und Anschrift gekennzeichneten Parteibezeichnung (vgl § 75 Z 1 ZPO) im Exekutionstitel einerseits und im Exekutionsantrag andererseits Identitätsbedenken bestehen, falls die betreibende Partei - sei es ausdrücklich, sei es mit der Kurzbezeichnung "nunmehr" - im Antrag darauf hinweist, daß sich die Berufsbezeichnung oder der Wohnort geändert hat, kann ni... mehr lesen...
Norm: EO §7 CEO §7 Da
Rechtssatz: § 7 Abs 2 EO setzt voraus, dass die Vollstreckbarkeit oder Fälligkeit im Exekutionstitel vom Eintritt einer Tatsache abhängig gemacht ist und dem Berechtigten der Beweis des Eintrittes dieser Tatsache obliegt. Trifft auch nur eine dieser beiden Voraussetzungen nicht zu, sei es, dass der Eintritt der Tatsache nicht zur Bedingung gemacht ist, sei es, dass der Beweis weder nach Inhalt des Exekutionstitels noch na... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIIGZPO §226 IIA2ZPO §226 IIB2
Rechtssatz: Verurteilung zur Verrichtung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten unter der Beschränkung, wonach die Arbeiten nur insoweit durchzuführen seien, als sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, zulässig (keine Unbestimmtheit der auferlegten Leistungspflicht). Entscheidungstexte 8 Ob 563/76 Entscheidungstext OGH 07... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaZPO §226 IIA2
Rechtssatz: Bestimmtheit des Begehrens: "Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien je eine Abschrift oder Fotokopie aller Fakturen und aller Briefe, die sie von tschechoslowakischen Lieferanten von Fleischkonserven, Fleisch, Vieh und Innereien seit 1.9.1971 erhalten hat ...., zu übergeben". Entscheidungstexte 3 Ob 582/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AO §19 Abs4EO §7 AcEO §54 Abs1 Z3EO §55 Abs2KO §10
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger, der gegen einen Gemeinschuldner Exekution führen will, muss schon im Exekutionsantrag dartun, dass es sich bei der betriebenen Forderung um eine bevorrechtete handelt (EvBl 1965/222). Entscheidungstexte 3 Ob 128/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 3 Ob 128/76 Veröff: EvBl 1977/30 S 77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IABGB §141 HABGB §1380 EEO §1 Z5 IIEEO §7 Bb1ZPO §204 I
Rechtssatz: Der außergerichtliche Unterhaltsvergleich wird auch durch die pflegschaftsbehördliche Genehmigung nicht zum gerichtlichen Vergleich iS § 1 Z5 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 130/76 Entscheidungstext OGH 14.09.1976 3 Ob 130/76 EvBL 1977/21 S 47 = ÖA 1977,156 E... mehr lesen...