Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Bei der Exekutionsführung auf Grund eines Vergleiches kommt es nicht darauf an, was die Parteien bei Abschluss eines Vergleiches gemeint haben, sondern bloß auf den Wortlaut des Titels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0000892Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2014