Norm
EO §7 BaRechtssatz
Ist die Leistungsverpflichtung in einem Exekutionstitel relativ unbestimmt, in einer den Erfordernissen nach § 7 Abs 1 EO nicht gerecht werdenden Weise umschrieben, ist der Exekutionstitel nicht im Sinn des § 10 EO oder doch in einer diesem Fall rechtsähnlichen Weise zu ergänzen, sondern vielmehr überhaupt erst zu schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000562Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2021