Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft betreibt in Linz Drogerien und Reformhäuser. Der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes verkaufte die Erstbeklagte an Letztverbraucher eine Kräuterteemischung "Original Pfarrer Weidingers Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven - 73" mit (ua) folgenden Hinweisen: "Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven.... Dieser kostbare, natürliche Kräute... mehr lesen...
Begründung: Der High Court of Justice, Queen's Bench Division entschied am 6. November 1985 in der Sache zwischen der nunmehrigen betreibenden Partei und "K H S*** (male) trading as M B S*** (a firm)", Beklagte, 1985 A Nr. 2042, daß der Beklagte 451.569,68 Pfund und 34.170,69 Pfund (15 % Jahreszinsen von der Ausfertigung der Klageschrift bis zum derzeitigen Datum), insgesamt 485.740,37 Pfund und die Kosten des Rechtsstreites, die festzusetzen oder zu vereinbaren sind, zu zahlen ha... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf einen mündlichen Kaufvertrag stellten die Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, ihnen die Grundstücke Nr. 337, Nr. 82/2 und den mündlich vereinbarten, vermessenen und in der Handskizze des Dipl.Ing. Gerd M*** (Beilage E) dargestellten Teil des Grundstückes Nr. 51 der Liegenschaft EZ 32 des Grundbuches der Katastralgemeinde Unterzwischenbrunn zu übergeben und einzuwilligen, daß diese Grundstücke satz- und lastenfrei vom Gutsbestand dieser Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr. Karl H*** als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr. Alfred P*** mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ. 2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitiges Testament der seit 3. März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr. Olga Renate D*** und Helmut Rudolf D*** benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs. 1 dieses Notariatsaktes lauten: "II. Während des Bestandes der Ehe wird für di... mehr lesen...
Norm: EO §7 AbEO §9 AEO §36 D
Rechtssatz: Unterlaufen bei der Exekutionsbewilligung sonstige Verstöße nach §§ 7, 9 EO, wird also wie im vorliegenden Fall die Exekution ohne angenommene Rechtsfolge und ohne zusätzlich als erwiesen angenommene Tatsachen zugunsten einer anderen Person als der im Exekutionstitel als berechtigt bezeichneten Person bewilligt, dann kann nicht Klage nach § 36 EO erhoben werden. Ein solcher Mangel kann vielmehr nur durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 13.6.1985, 4 R 233/84-131, wurde in teilweiser Abänderung des Urteiles des Kreisgerichtes Ried i.I. vom 25.5.1984, 1 Cg 358/83-123, die verpflichtete Partei unter anderem schuldig erkannt, der betreibenden Partei S 439.803,21 Zug um Zug gegen im Urteil näher angeführte Leistungen, die von der betreibenden Partei innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Urteiles zu erbringen seien, zu zahlen. In ihrem unter Vorlage d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vergleich des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 9.6.1983, 5 Sch 55/83-2, verpflichtete sich der Kläger, seinem minderjährigen Sohn Aladin Daniel K***,geboren 13.1.1979, zu Handen des jeweiligen Vertreters, derzeit der Mutter (= beklagte Partei), ab 1.7.1983 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2.500 S zu bezahlen. Zu 3 E 1619/84 des Exekutionsgerichtes Wien wurde mit Beschluß vom 14.2.1984 auf Grund dieses Exekutionstitels (dort mit dem unrichtigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluß vom 7. Oktober 1985, GZ. E 7467/85-1, bewilligte das Bezirksgericht Voitsberg der unterhaltsberechtigten (hier) Beklagten zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhaltsanspruches von S 6.500,-- (restliche Unterhaltsbeträge von je S 1.000,-- für Juli, August und September 1985 und von S 3.500,-- für Oktober 1985) auf Grund des vollstreckbaren Urteils vom 3. September 1984 wider den hier klagenden Unterhaltsschuldner die Fahrnisexekution. Weg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 8. Oktober 1985, E 7500/85-1, bewilligte das Bezirksgericht Voitsberg den damaligen betreibenden und nunmehrigen beklagten Parteien gegen den damaligen Verpflichteten und nunmehrigen Kläger auf Grund des Beschlusses vom 10. Jänner 1984, 1 P 195/83, zur Hereinbringung des für Oktober 1985 rückständigen Unterhaltsrestes von (zusammen) 2.000 S die Fahrnisexekution, die am 18. Oktober 1985 vollzogen wurde. Der für den 12. November 1985 anberaumte ... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlichem Vergleich vom 13. Dezember 1985, 4 Cg 1210/85 des Landesgerichtes Feldkirch, verpflichtete sich die verpflichtete Partei ua., ab 15. Jänner 1986 im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "B*** Kindermodeversand" "nur" in der Weise zu verwenden, daß zur Bezeichnung "B***" in gleicher Größe die Worte "B*** R*** Kindermodeversand" gesetzt wird, welche Verpflichtung sich auf den Bereich des Bundeslandes Vorarlberg und das angrenzende Ausland beziehen soll... mehr lesen...
Begründung: Am 25. Mai 1982 nahm Dr. Karl-Heinz V*** als bestellter Substitut des öffentlichen Notars in Neumarkt am Wallersee Dr. Hans Georg B*** zu GZ 2268 in Salzburg einen Notariatsakt über eine Pfandbestellungsurkunde auf, die folgenden für die Erledigung dieses Rechtsmittels wesentlichen Inhalt hat: "Erstens. Die Firma I*** Gesellschaft für Beteiligungen m.b.H., mit dem Sitz in D-2000 Hamburg 36, Alsterufer 4, - in der Folge Kreditgeberin genannt -, hat der Firma H*** & ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z12 IIJEO §7 Abs1EO §7 Ab2 AcVlbg StrG §49 Abs2Vlbg StrG §49 Abs3ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Entbehrt der Enteignungsbescheid - zB mangels Räumungsbefehls und Räumungsfrist - der materiellen Vollstreckbarkeit, so ist der darauf gestützten Räumungsklage des Enteigners die Zulässigkeit des Rechtsweges verwehrt. Entscheidungstexte 6 Ob 599/86 Entscheidungstext OGH 08.09.1... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. Oktober 1982 enteignete die Vorarlberger Landesregierung über Begehren der klagenden Partei zu deren Gunsten gemäß § 45 Abs 1 StraßenG (LGBl.Vorarlberg Nr. 8/1969) zum Zwecke des Ausbaues der Gemeindestraße "Erlgrund" nach Maßgabe des beigeschlossenen Grundeinlösungsplanes vom 31.August 1982 und vorbehaltlich einer genauen Endvermessung in der Natur Teilflächen von 875 m 2 aus dem dem Erstbeklagten gehörigen Grundstück 2396 (EZ 7805) und von 5 m 2 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. November 1979 ereignete sich gegen 16,30 Uhr im 13. Wiener Gemeindebezirk auf der Lainzer Straße in Höhe des Hauses Nr. 17 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 570.056 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Kläger wurde beim Überqueren der Lainzer Straße vom PKW des Erstbeklagten niedergestoßen und schwer verletzt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt und vertreibt unter anderem Kachelofentüren. Sie erhob am 16.8.1982 gegen die K***-Kachelofenbau Gesellschaft m.b.H. und den nunmehrigen Impugnationskläger als deren Geschäftsführer die auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichtete wettbewerbsrechtliche Klage mit dem Begehren, die Beklagten hätten es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Kachelofentüren mit verdecktem Scharnier und Hebelverschluß in der charakteristische... mehr lesen...
Begründung: Mit Endbeschluß des Bezirksgerichtes Engelhartszell vom 26.7.1984, C 120/83-18, weitgehend bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 30.11.1984, R 361/84-25, wurde gegenüber den beiden verpflichteten Parteien festgestellt, daß sie am 6.10.1983 durch Baggerungsarbeiten auf ihrer Grundparzelle 937/3 KG Altendorf, welche dazu geführt hätten, daß der auf der im Eigentum der Eheleute B*** stehenden Grundparzelle 937/1 liegenden Quelle das Wasser abgegraben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtsfrage, von deren Lösung die Entscheidung über die gegen den Unterhaltsanspruch, zu dessen Gunsten mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 5. Juni 1984, GZ 2 E 6262/84-2, die Exekution bewilligt wurde, erhobenen Einwendungen abhängt, in Einklang mit der einheitlichen und ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beantwortet. Der Eintritt der Volljährigkeit stellt keine nach E... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: angeführten schwedischen Urteil des Amtsgerichtes Svartlösa wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, der betreibenden Partei, einem unehelichen Kind des Verpflichteten, ab 1. April 1976 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 358,-- SKr zu leisten. Gemäß einer auf der Urteilsausfertigung angebrachten Bestätigung des Gerichtsvollzieheramtes Huddinge erhöhte sich dieser Unterhaltsbetrag gemäß den Bestim... mehr lesen...
Begründung: Im Außerstreitverfahren zur Bestimmung der Höhe der Enteignungsentschädigung entschied das Bezirksgericht Schwechat mit dem Beschluß vom 26.7.1983, GZ. Nc 109/74-226, daß die nunmehrige Klägerin dem Enteigneten Ing.Rudolf B die mit S 5,886.593,60 bestimmte weitere Entschädigung binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses und "für den Fall des Verzuges" mit der Bezahlung des Kapitalbetrages auch 4 % Zinsen aus dem Kapitalbetrag ab Zustellung dieses Beschlusse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Schwester, die Beklagte die Witwe des am 11.6.1981 verstorbenen Herbert A. Die Klägerin begehrt die Herausgabe eines Silberbesteckes für 12 Personen "je 7-teilig, insgesamt daher 84-teilig, zwei-lagig eingeordnet in eine dunkelbraune Kassette, ohne Prägung oder Gravuren", mit der Behauptung, daß sie Eigentümerin dieses Silberbestecks sei und es ihrem verstorbenen Bruder nur geliehen habe. Der Erstrichter folgte bei seinen Feststellungen im wesentlich... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Hat die Verpflichtete der betreibenden Partei eine Anmerkung der Rangordnung und damit die Anwartschaft auf einen bestimmten Rang für ein später einzuverleibendes oder vorzumerkendes Pfandrecht gegeben und macht die betreibende Partei hievon auf Grund eines Exekutionstitels Gebrauch, in dem - bei Identität von Vornahme und Adresse - der Zuname der darin angeführten Beklagten sich von jenem der Verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Augsburg vom 1. April 1985, GZ 1.0.927/85, zur Hereinbringung der (vorläufig) vollstreckbaren Forderung von S 1,836.703,10 (das sind DM 261.452,41 zum Wechselkurs vom 29. April 1985) samt 9,5 % Zinsen seit dem 28. September 1984 sowie der Antragskosten die Exekution zur Sicherstellung mittels bücherlicher Vormerkung des Pfandrechtes auf die der verpflichteten Partei gehörig... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §355 IEO §355 IIEO §355 IIIZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ist zweifelhaft, ob dem Kläger auf Grund eines bereits erwirkten Unterlassungstitels die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der nunmehrigen Werbebehauptung bewilligt werden würde, kann ihm das Interesse an einer neuerlichen Klageführung nicht abgesprochen werden, gehen doch nach ständiger Rechtsprechung Unklarkeiten darüber, ob ein bestimmtes Verhalten durch das Gebot ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' bzw. 'Salzburger Neue Kronen-Zeitung'. Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Salzburger Nachrichten', die zweitbeklagte G.m.b.H. persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb. Mit der - insoweit vom Rekursgericht bestätigten und daher in Rechtskraft erwachsenen - einstweiligen Verfügung vom 1.Mai 198... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Kinzel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Mag. Engelmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei protokollierte Firma A Handelsgesellschaft vertreten durch Dr. Matthäus Grilc, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei C D E F, vertreten durch Dr. Walter Prunbauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das Begehren (Klageänderung AS 40), die Beklagte sei schuldig, es zu unterlassen, den Inhalt der ihr von der Klägerin am 20.4.1983 zur Verfügung gestellten Präsentationsmappe für eine Werbekampagne für die Süßwarenprodukte Firn, Arosa und Blockmalz durch Überlassung an dritte Personen bzw. eigene Verwendung zu verwerten bzw. weiterzugeben. In der der Klägerin übergebenen Mappe sei eine ausführlich erarbeitete Marktstudie über den Bereich Süßw... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 25.9.1984, 5 Cg 118/83-15, wurden der Verpflichtete und Ingrid B zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der betreibenden Partei S 220.000,-- s.A. zu bezahlen. In dem am 12.10.1984 im selben Verfahren abgeschlossenen Vergleich verpflichteten sich der Verpflichtete und Ingrid B zur ungeteilten Hand, der betreibenden Partei zuzüglich zu dem mit Teilurteil vom 25.9.1984 zugesprochenen Betrag weitere S 80.000,-- und einen Koste... mehr lesen...
Begründung: Am 31.8.1935 übergab Katharina C ihren Söhnen Benedikt und Rudolf C unter anderem je zur Hälfte die Liegenschaft Bauparzelle Nr.162/1 mit dem Doppel-Wohnhaus Nr.104 und Nr.105 in der EZ 130 der Katastralgemeinde Nüziders. In dem übergabsvertrag regelten die übernehmer die Benützung dieser gemeinsam erworbenen Liegenschaft dahin, daß Benedikt C die Räume im Erdgeschoß des Hauses Nr.104, Rudolf C dagegen bestimmte Räume im Obergeschoß und die Schlossereiwerkstätte im Haus ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 C
Rechtssatz: Die ersten beiden Absätze des § 7 EO behandeln die materielle Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels. Dabei ergänzt der erste Absatz § 1 EO und spricht aus, welche Erfordernisse ein dort aufgezählter Titel haben muß, um Grundlage einer Exekutionsbewilligung sein zu können. Fehlt eines dieser Merkmale, so mangelt es am Vollstreckungsspruch (Heller-Berger-Stix I 178). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ba
Rechtssatz: Als Voraussetzung und Grundlage einer Exekutionsbewilligung muß über Gegenstand, Art und Umfang der Leistung, die voneinander mitunter nicht scharf abgegrenzt werden können, im Titel Klarheit bestehen und der Exekutionsantrag damit genau übereinstimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 45/85 Entscheidungstext OGH 24.07.1985 3 Ob 45/85 ... mehr lesen...