Norm
EO §7 BaRechtssatz
Wie bei Unbestimmtheit einer Leistung steht auch die Unbestimmtheit einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung der exekutiven Durchsetzung der - an sich bestimmten - Leistung entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002042Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2020