Norm
EO §7 BdIIARechtssatz
Verurteilung zur Verrichtung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten unter der Beschränkung, wonach die Arbeiten nur insoweit durchzuführen seien, als sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, zulässig (keine Unbestimmtheit der auferlegten Leistungspflicht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000999Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011