Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 8. Oktober 1982, Zl. I b 333-5/82, wurde gemäß § 45 Abs. 1 Straßengesetz, (Vorarlberger) LGBl. Nr. 8/1979 (richtig 1969), zum Zweck des (Aus-) Baues der Gemeindestraße 'Erlgrund' nach Maßgabe des beigeschlossenen Grundeinlöseplanes vom 31. August 1982, Plan Nr. 351/-02, - vorbehaltlich einer genauen Endvermessung in der Natur - das dauernde und lastenfreie Eigentum von 875 m 2 aus der Grundparzelle 2396 in EZ 7805 KG A (... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1EO §88
Rechtssatz: Will der betreibende Gläubiger aufgrund eines bereits und nur auf die geänderte Firma der verpflichteten Partei lautenden Exekutionstitels auf ein verbücherte Liegenschaft Exekution führen, als deren Eigentümer die verpflichtete Partei noch mit ihrer alten Firma eingetragen ist, muß er die bloße Firmenänderung und damit die Identität zwischen dem Titelschuldner und dem grundbücherlichen Eigentümer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2.11.1977 bis 3.10.1980 bei der beklagten Gesellschaft als Aufzugsmonteur beschäftigt. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte er gegen seine Arbeitgeberin (ua) noch einen restlichen Prämienanspruch von S 18.768,22 brutto für die Fertigstellung von Aufzugsanlagen in Starnberg am See und in Söcking (Bundesrepublik Deutschland). Die beklagte Partei hat von diesen Bruttoprämien einen Lohnsteuerbetrag von S 5.129 an das Finanzam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr die Wohnung Nr. 14 im Hause 1150 Wien, Iheringg. 29, zur ungestörten Benützung zu übergeben. Sie brachte vor, Hauptmieterin der Wohnung zu sein und diese bis zum 30. Juli 1982 ungestört benützt zu haben. Als sie an diesem Tage die Wohnung betreten wollte, habe sie feststellen müssen, daß diese geräumt war. Erhebungen bei Gericht hätten ergeben, daß auf Grund einer gegen Maria A eingebrachten Au... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr.Karl B als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr.Alfred C mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ.2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitige Testament der seit 3.März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr.Olga Renate A und Helmut Rudolf A benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs 1 dieses Notariatsaktes lauten: 'II. Während des Bestandes der Ehe wird für die Gattin ein monatlic... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bb1EO §10a A
Rechtssatz: Läßt sich der zu leistende Unterhalt nur durch eine Rechenoperation ermitteln, die als Grundlage die Feststellung der Bezüge sowohl des Verpflichteten als auch der betreibenden Partei erfordert, kann nicht nach § 10a EO Exekution geführt werden (hier: der Unterhaltsbetrag war als Bruchteil der Summe der Einkommen beider Teile und Abzug des Einkommens eines Teiles zu ermitteln). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §7 D
Rechtssatz: Die Festsetzung eines im Exekutionstitel fehlenden ziffernmäßigen Betrages der geschuldeten Forderung ist kein Fall eines Beweises nach § 7 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 20/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 3 Ob 20/85 SZ 58/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001318 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §89GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Exekution iSd § 89 EO setzt neben der Vorlage des Exekutionstitels den § 7 Abs 2 EO entsprechenden Nachweis voraus, daß die vollstreckbare Forderung jenem Rechtsverhältnis entspringt, das Grundlage der Eintragung des Höchstbetragspfandrechtes nach § 14 Abs 2 GBG ist. Die Gleichheit des Rechtsgrundes der vollstreckbaren Forderung mit dem der Höchstbetragshypothek kann sich dabei schon aus dem Tite... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 480 mit dem Grundstück 448/14 Alpe in der Katastralgemeinde Böckstein steht im Eigentum des Verpflichteten. In COZ 3 ist im Range D 2 für Forderungen der betreibenden Partei bis zum Höchstbetrage von S 400.000,- das Pfandrecht an dieser Liegenschaft und in D 5 ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten eines Dritten einverleibt. Die betreibende Partei legte die mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die materielle Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels wurde vom Gericht zweiter Instanz im Sinne der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zB 3 Ob 157-160/73; EvBl.1952/204) verneint. Im übrigen wäre der Exekutionsantrag auch deshalb abzuweisen, weil darin entgegen § 54 Abs.1 Z 2 EO die vertretbaren Handlungen, zu deren Veranlassung sich der betreibende Gläubiger ermächtigen lassen will, nicht bestimmt angegeben sind (E... mehr lesen...
Begründung: Am 28. März 1984 beantragte der betreibende Krankenversicherungsträger, ihm aufgrund seines beigelegten vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 22. März 1984 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 720.429,19 S samt 10,5 % Zinsen seit 23. März 1984 „von 470.429,19 S“ und der Antragskosten die Exekution durch Pfändung und Einziehungsüberweisung der dem Verpflichteten als Pensionist gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zustehenden A... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIICEO §54 Abs1 Z3ZPO §419 EZPO §562 Abs1 DZPO §567 Abs1
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag kann nicht deshalb als verfehlt angesehen werden, weil im Exekutionstitel nur von der Übergabe, nicht aber von der Übernahme des Bestandobjektes gesprochen wird, wenn mit Rücksicht auf den Wortlaut der vom Bestandnehmer eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung kein Zweifel darüber besteht, daß der Beschluß des Gerichtes, soweit dami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1973 ereignete sich gegen 15.40 Uhr im 12. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Breitenfurterstraße - Sonnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W***** beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit dem PKW auf der Breitenfurterstraße stadtauswärts und stieß dabei den Kläger, der als Fußgänger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Juni 1943 geborene Schankgehilfe Franz B des Vergehens der schweren Körperverletzung als Beteiligter nach den § 12, zweite Begehungsform, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Juni 1982 in Wien den Mario A dazu anstiftete, Anita D und Gabriele E niederzuschlagen und ihm dafür einen Geldbetrag versprach (Punkt II 2 des Schuldspruches). (Mario A führte diesen Auftrag durch und fügte hiebei Anita D eine schwere Schädigu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1162bEO §7 Bb2ZPO §204 E1
Rechtssatz: Bei Vergleichen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist im Zweifel (wenn also im Vergleich selbst darüber nichts festgelegt ist) die vereinbarte Vergleichssumme als Bruttobetrag zu verstehen. Haben aber die Parteien im Vergleich eine Nettoabfindung vereinbart, so liegt darin die Übernahme der Lohnsteuerschuld durch den Arbeitgeber. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcZugG §1
Rechtssatz: Handelt es sich um eine EV zur Sicherung eines auf das ZugG gestützten Unterlassungsanspruches und enthält der
Spruch: der genannten Verfügung die verba legalia des § 1 Abs 1 Satz 1 des zitierten Gesetzes, kann schon allein auf Grund des Spruches der EV auch ohne ausdrückliche Anführung des ZugG kein Zweifel daran bestehen, daß der Gegnerin der gefährdeten Partei damit nur dem einstweiligen Unterlassungsverbot v... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IB4.EVHGB Art8 Z8EO §7 BaEO §7 BdVC
Rechtssatz: Wird die betriebene Forderung in Fremdwährung angegeben und dabei auf die Ersetzungsbefugnis hingewiesen, gleichzeitig aber die Höhe des in österreichischen Schillingen zu zahlenden Betrages angeführt, ist bei der Höhe der in Schillingwährung hereinzubringenden Forderung zu präzisieren, daß es sich hiebei um eine Maximalforderung handelt, daß also die umzurechnende Schillingforderu... mehr lesen...
Norm: EO §7 Ba
Rechtssatz: Die Beschreibung der geschuldeten Leistung hat zwar, soweit dies ihrer Natur nach möglich ist, so genau wie möglich zu erfolgen, hinlänglich bestimmt ist aber zB die in einem Exekutionstitel enthaltene Verpflichtung zur Vornahme aller zu einem bestimmten Zweck notwendigen Handlungen, wenn sich deren Umfang abgrenzen lässt. Entscheidungstexte 3 Ob 116/83 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIID
Rechtssatz: Steht nur fest, daß eine Realteilung in der Weise durchzuführen ist, daß mitten durch eine Scheune hindurch eine Linie zu ziehen ist, läßt sich die im Exekutionstitel vorgesehene "Abmauerung der Scheune" mangels Bstimmtheit nicht durchsetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 116/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 116/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Wenn es um die immer wieder vorkommende Verpflichtung geht, bestimmte Urkunden zu unterfertigen, die zur Durchführung eines bestimmten Vertrages oder Herbeiführung eines anderen ganz bestimmten Zweckes erforderlich sind, dann muss der genaue Wortlaut dieser Urkunden nicht schon im Exekutionstitel genannt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 116/83 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §7 BaUWG §2 D4ZPO §226 II
Rechtssatz: Das Verbot, eine 3 % übersteigende Preisherabsetzung in Prozenten anzukündigen, wenn nicht in derselben Ankündigung graphisch gleich wirksam, unübersehbar und unmißverständlich ausgesagt werde, von welchem Preis ausgehend diese Verbilligung berechnet werde, ist nicht unbestimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 399/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6EO §7 AaZPO §411 Ca
Rechtssatz: Der Sinngehalt einer Entscheidung ist in erster Linie aus ihrem
Spruch: , hilfsweise aus ihrer
Begründung: und der der Entscheidung zugrundeliegenden Antragstellung zu ermitteln. Ein etwa in der Entscheidung selbst objektiv nicht hinreichend bestimmt zum Ausdruck gebrachter richterlicher Entscheidungswille ist als Auslegungsmittel der gerichtlichen Entscheidung ebenso untauglich wie etwa auch eine im Pa... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß der betreibende Gläubiger den Exekutionsantrag gegen einen Verpflichteten richtet, dessen Bezeichnung von der Bezeichnung des Titelschuldners abweicht, stellt für sich allein noch keine stillschweigende Behauptung der Identität dar. Entscheidungstexte 3 Ob 106/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 3 Ob 106/83 ... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 C
Rechtssatz: Auch wenn ein Titel zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages oder einer sonstigen Rente vorliegt (§ 406 Satz 2 ZPO), kann gleichwohl Exekution erst nach Fälligkeit der einzelnen Raten zu deren Hereinbringung, nicht aber - von den Bestimmungen des LPfG abgesehen - zur Durchsetzung des ganzen Rechtes bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 79/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §7 BcEO §54EO §301
Rechtssatz: Ebenso wie nach § 54 Abs 1 Z 1 der Antragsteller und derjenige, gegen den die Exekution geführt werden soll, genau bezeichnet werden muß, ist bei der Forderungsexekution auch der Drittschuldner mit Vor- und Zunamen, allenfalls Firma, Beschäftigung und Anschrift genau anzugeben. Führen deshalb Heller-Berger-Stix 2125 aus, die Berichtigung des Namens des Drittschuldners in einer bereits ergangenen Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §7 C
Rechtssatz: In § 7 Abs 1 und 2 EO kommt es daher nicht nur auf die Fälligkeit im engeren Sinne an, sondern es kommt auch darauf an, ob ungeachtet einer vielleicht schon an sich bestehenden Fälligkeit die Leistungsfrist hinausgeschoben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 45/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 45/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §7 C
Rechtssatz: Wenn im Exekutionstitel über die schon "fällig gewordenen" Rückstände gesagt wird, sie seien iS einer erst zu treffenden Ratenvereinbarung zu bezahlen, erlaubt dies nicht den Schluß, daß im Exekutionstitel die sofortige Fälligkeit und Vollstreckbarkeit hinsichtlich des gesamten Unterhaltsrückstandes zum Ausdruck kommt. Entscheidungstexte 3 Ob 45/83 En... mehr lesen...