Das Kreisgericht Wiener Neustadt bewilligte als Titelgericht der betreibenden Gläubigerin gegen die Verpflichtete auf Grund der Eintragung im Anmeldungsverzeichnis des Ausgleichsverfahrens der Verpflichteten und der Aufforderung (Mahnung) vom 3. April 1975 zur Hereinbringung der Forderung von 132 739.08 S samt Anhang mit Beschluß vom 12. Juni 1975 die Exekution I. durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame der Verpflichteten befindlichen Fahrnisse, II. durch Pfändung... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs2EO §294 AEO §294 M1EO §303
Rechtssatz: 1. Die Zulässigkeit der Pfändung und der Überweisung einer gepfändeten (bzw zu pfändenden) Geldforderung sind devisenrechtliche verschieden zu beurteilen. 2. Wegen Nichtbeachtung der Bestimmung des § 22 Abs 2 DevG (vom Gericht vor Fassung des Überweisungsbeschlusses auf Grund des Exekutiongsantrages zu pfrüfende devisenrechtliche Zulässigkeit) kann gegen den Überweisungsbeschluß auch d... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §294 M4EO §303
Rechtssatz: Das Exekutionsbewilligungsgericht hat grundsätzlich nicht zu prüfen, ob eine Exekution durch Pfändung und Überweisung von Geldforderungen "ins Leere" geht. Es ist vielmehr sogar die Überweisung einer gepfändeten Forderung - allenfalls nach Einvernahme der Beteiligten im Sinne des § 303 Abs 3 EO - zu bewilligen, falls der Drittschuldner in seiner Äußerung behauptet, daß der Verpflichtete ihm gegenüber ke... mehr lesen...
Norm: EO §294 BEO §294 G
Rechtssatz: Die Pfändung von Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten erstreckt sich nicht auf die künftig bei diesen Kreditinstituten eingehenden Zahlungen. Entscheidungstexte 3 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 19.03.1976 3 Ob 28/76 3 Ob 95/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 3 Ob 95/77 Beisat... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §308 AEO §308 D1
Rechtssatz: Die Überweisung einer gepfändeten Forderung zur Einziehung bewirkt gem § 308 EO vor allem, daß grundsätzlich nur mehr der Überweisungsgläubiger berechtigt ist, die überwiesene Forderung gegen den Drittschuldner im Prozeßverfahren (SpR 220 alt, GlUNF 6448, SZ 15/210, JBl 1965,591 = EvBl 1965/223, SZ 27/271, SZ 39/177) oder im Exekutionsverfahren geltend zu machen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §294 AEO §308 CEO §308 D1
Rechtssatz: Gegen die Geltendmachung der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Forderung im Wege eines erst nach der Überweisung zur Einziehung vom Gläubiger der gepfändeten Forderung (Verpflichteter der Forderungsexekution) beantragten Exekutionsverfahrens kann sich der Drittschuldner (als Verpflichteter des letzteren Exekutionsverfahrens) durch Einwendung im Sinne des § 39 EO zur Wehr setzen (... mehr lesen...
Norm: EO §294 M1EO §294 M2
Rechtssatz: Werden die Drittschuldner mit "Gebrüder G" bezeichnet und wird der Beschluß einem dieser Geschwister zugestellt, so ist ihm gegenüber die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt. Entscheidungstexte 1 Ob 299/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1976 1 Ob 299/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: EO §294 M1EO §294 M2
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Forderungspfändung leigt nicht vor, wenn nicht nur der Drittschuldner unrichtig bezeichnet wurde, sondern darüber hinaus das Zahlungsverbot dem tatsächlichen Drittschuldner nicht zugegangen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 299/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1976 1 Ob 299/75 2 Ob 54... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §3 IVAEO §3 IVCEO §63EO §54 Abs1 Z3EO §290EO §294 M1EO §294 M4LPfG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung fortlaufender Bezüge aus einem bestimmten Dienstverhältnis ist auch ohne Einstellung einer früheren gleichartigen Exekution neuerlich zu bewilligen, wenn entweder 1. im Zeitpunkt der ersten Pfändung die Lohnforderung des Verpflichteten unter dem Existenzminimum lag und daher ein Pfandrecht nicht entstand, oder 2. Der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 DEO §294 AEO §294 L
Rechtssatz: Die Zahlungspflicht des Drittschuldners beruht nur darauf, daß er Schuldner des Überweisungsschuldners ist, auf Grund der Pfändung und Überweisung zur Einziehung aber nicht an seinen Gläubiger, sondern an den Überweisungsgläubiger zu zahlen hat. Ein Anerkenntnis des Drittschuldners bezieht sich daher auf die gepfändete Forderung des Überweisungsschuldners und nicht auf die betriebene Forderung de... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CdlbEO §217 Abs2EO §294 BEO §294 KEO §295EO §307EO §308 D4Geo §310
Rechtssatz: Bei Pfändung der dem Verpflichteten zustehender Hyperocha kommt dem Exekutionsgericht als zur Durchführung des Verteilungsverfahrens und als für die Verwahrung des Meistbots zuständigem Verwahrschaftsgericht nach § 310 Geo die Stellung eines Drittschuldners zu. Als solches hat es Parteienstellung kraft dieser Bestimmung, obgleich es sonst keine Rechtsper... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §294 B
Rechtssatz: Die Hyperocha kann (als bedingte Forderung) bereits nach dem Zuschlag rechtswirksam gepfändet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 145/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 145/74 SZ 47/95 3 Ob 92/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 3 Ob 92/80 JBl 1981,441 = EvBl 1981/102 S 322 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte als Titelgericht dem betreibenden Gläubiger auf Grund des vollstreckbaren Urteils vom 27. Feber 1972 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 28.000 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung der von der verpflichteten Partei gegen ihn zur GZ 23 Cg 1049/73 des Erstgerichtes geltend gemachten "angeblichen" Forderung von 44.200 S samt Anhang. Es verbot gleichzeitig dem betreibenden Gläubiger, zur Berichtigung der gepfändeten Forderung an die verpfl... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 D1
Rechtssatz: Solange die Überweisung der gepfändeten Forderung nicht erfolgt ist, kann der Verpflichtete die bereits eingeklagte Forderung weiter gerichtlich verfolgen, muß allerdings, wenn der betreibende Gläubiger der Klagsführung nicht zustimmt, das Klagebegehren auf gerichtlichen Erlag einschränken. Entscheidungstexte 3 Ob 53/74 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 D1
Rechtssatz: Der Verpflichtete muß das Klagebegehren, sofern der betreibende Gläubiger der Klagsführung nicht zustimmt, auch dann auf gerichtlichen Erlag einschränken, wenn die gepfändete Forderung die betriebene übersteigt. weil der Verpflichtete, über den die betriebene Forderung übersteigenden Betrag erst nach vollständiger Befriedigung des betreibenden Gläubigers unbeschränkt verfügen kann (SZ 10/314, JBl 1955,309).... mehr lesen...
Norm: EO §294 A
Rechtssatz: Das dem Verpflichteten in Ansehung der gepfändeten Forderung erteilte Verfügungsverbot bezieht sich nur auf Rechtshandlungen (Verfügungen) materieller Natur (zB Einziehung, Schulderlaß, Zession), die eine Gefährdung des Pfandrechtes des betreibenden Gläubigers nach sich ziehen können (SZ 10/314, RSpr 1933/122). Alle Rechtshandlungen des Verpflichteten, die die Sicherung des betreibenden Gläubigers nicht beeinträchtig... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 LEO §308 D
Rechtssatz: Vor erfolgter Überweisung ist der Verpflichtete in seinen Verfügungen über die gepfändete Forderung nur insoweit beschränkt, als seine Verfügungen mit dem erworbenen Pfandrecht des betreibenden Gläubigers kollidieren. Entscheidungstexte 3 Ob 53/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 53/74 EvBl 1974/224 S 490 = SZ 47/30 ... mehr lesen...
Die klagende Partei wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 5166 S und des laufenden Unterhaltes von monatlich 700 S ab 1. März 1972 die Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten, Herbert G, als Mechaniker der beklagten Partei bewilligt. Das Existenzminimum wurde nach § 6 LPfG mit 1480 S monatlich bestimmt. Das Zahlungsverbot wurde der beklagten Partei als Drittschuldnerin am 2. März 1972 zugestellt. Am selben Tag erhielt sie ein Schreiben der ... mehr lesen...
Die Erstbeklagte verschuldete am 31. Jänner 1968 als Fahrerin eines Kraftfahrzeuges, dessen Halter die Zweitbeklagte und das bei der Dritt- beklagten haftpflichtversichert war, einen Zusammenstoß mit dem vom Kläger gelenkten und ihm gehörenden Personenkraftwagen, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde und auch Sachschäden erlitt. In einem gegen die Erstbeklagte abgeführten Strafverfahren wurde dem Kläger an Schmerzengeld ein Betrag von 5000 S zugesprochen. Der Kläger verlangt von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §894ABGB §896ABGB §1425 IABGB §1425 VAEO §294 A
Rechtssatz: Wird eine Forderung gepfändet, hinsichtlich derer eine Solidarhaftung besteht, so ist dem Verpflichteten die Einziehung der Forderung schlechthin untersagt, und zwar nicht nur gegenüber dem in der Exekutionsbewilligung genannten Drittschuldner, sondern auch gegenüber jedem weiteren Solidarschuldner, auch wenn dieser nicht als weiterer Drittschuldner angeführt wurde. Ist dem ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §3 IVAEO §54EO §294 M4
Rechtssatz: Bei Bewilligung der Exekution ist von den Angaben des Exekutionsantrages auszugehen und daher nicht zu prüfen, ob das Exekutionsobjekt besteht oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 34/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 34/73 3 Ob 55/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3... mehr lesen...
Norm: EO §294 KKFG 1967 §63 Abs1VersVG §149VersVG §156
Rechtssatz: Vor Wirksamwerden des § 63 Abs 1 KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 42/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 ALPfG §7
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat unter der weiteren Voraussetzung, daß die Lohnabzüge für konkurrierende betreibende Gläubiger gem den Bestimmunge des Lohnpfändungsgesetz erfolgen, Anspruch auf Befriedigung entsprechend seiner zeitlichen Priorität. Dies gilt jedoch erst von dem Zeitpunkt in dem dem Drittschuldner der Pfändungsbeschluß zugestellt worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §294 B
Rechtssatz: Bedingte Forderungen, bei denen der Rechtsgrund schon vorhanden oder der rechtserzeugende Tatbestand zum Teil gegeben ist, können gepfändet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 152/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 5 Ob 152/71 3 Ob 145/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 145/74 Veröff: SZ 47/95 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist die Schwiegertochter der Antragsgegner. Der Erstantragsgegner betreibt ein Lohnfuhrwerksunternehmen und besitzt die Genehmigung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, die Zweitantragsgegnerin betreibt einen Weingroßhandel, eine Gastwirtschaft sowie eine Sodawassererzeugung. Alois M jun, der Gatte der Antragstellerin, erhielt von ihr ein Heiratsgut von 40.000 DM. Mindestens 30.000 DM hievon legte er in dem Unternehmen seiner Eltern an. Mit rec... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §308 D4EO §378 Abs2 B
Rechtssatz: Die bloße Pfändung einer Forderung (ohne Überweisung) berechtigt den betreibenden Gläubiger nicht zur Drittschuldnerklage, daher auch nicht zur Erwirkung einer einsteiligen Verfügung gegen den Drittschuldner. Der betreibende Gläubiger erwirbt durch die bloße Pfändung auch keine (durch die Überweisung) bedingte Forderung gegen den Drittschuldner (vgl JBl 1961,277). Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897EO §44 Abs2 DEO §294 BEO §294 K
Rechtssatz: Aufschiebend bedingte Forderungen - hier der vom Ausgang eines Oppositionsprozesses abhängige Anspruch auf Rückzahlung einer zur Exekutionsaufschiebing geleisteten Kaution - können Gegenstand einer Exekutionsführung sein. Entscheidungstexte 3 Ob 36/70 Entscheidungstext OGH 18.03.1970 3 Ob 36/70 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: EO §294 BEO §294 K
Rechtssatz: Eine Exekution auf den durch den Ausgang eines Oppositionsstreites bedingten Rückersatzsanpruch betreffend eine zwecks Aufschiebung einer anderen Exekution geleistete Sicherheit ist selbst dann zulässig, wenn dieser Anspruch gegebenenfalls zur Gänze erlöschen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 36/70 Entscheidungstext OGH 18.03.1970 3 Ob 36/70 E... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §294 AEO §303
Rechtssatz: Ist die Verpflichtung zur Leistung der betriebenen Forderung von der Erbringung oder Sicherstellung einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig, so ist zwar die Forderungsexekution mit einem auf die Zug-um-Zug-Leistung hinweisenden Beisatz zu bewilligen, die Bewilligung der Überweisung ist jedoch bis zur Erbringung oder Sicherstellung der Gegenleistung vorzubehalten. Ents... mehr lesen...