Norm
EO §294 KRechtssatz
Vor Wirksamwerden des § 63 Abs 1 KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004150Dokumentnummer
JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_005