RS OGH 1974/3/19 3Ob53/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1974
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Norm

EO §294 A
EO §294 L
EO §308 D

Rechtssatz

Vor erfolgter Überweisung ist der Verpflichtete in seinen Verfügungen über die gepfändete Forderung nur insoweit beschränkt, als seine Verfügungen mit dem erworbenen Pfandrecht des betreibenden Gläubigers kollidieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0003933

Dokumentnummer

JJR_19740319_OGH0002_0030OB00053_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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