Norm
ABGB §696Rechtssatz
Aufschiebend bedingte Forderungen - hier der vom Ausgang eines Oppositionsprozesses abhängige Anspruch auf Rückzahlung einer zur Exekutionsaufschiebing geleisteten Kaution - können Gegenstand einer Exekutionsführung sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001945Dokumentnummer
JJR_19700318_OGH0002_0030OB00036_7000000_001