Norm
EO §294 BRechtssatz
Eine Exekution auf den durch den Ausgang eines Oppositionsstreites bedingten Rückersatzsanpruch betreffend eine zwecks Aufschiebung einer anderen Exekution geleistete Sicherheit ist selbst dann zulässig, wenn dieser Anspruch gegebenenfalls zur Gänze erlöschen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004038Dokumentnummer
JJR_19700318_OGH0002_0030OB00036_7000000_003