Norm
EO §294 M1Rechtssatz
Eine rechtswirksame Forderungspfändung leigt nicht vor, wenn nicht nur der Drittschuldner unrichtig bezeichnet wurde, sondern darüber hinaus das Zahlungsverbot dem tatsächlichen Drittschuldner nicht zugegangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004166Dokumentnummer
JJR_19760114_OGH0002_0010OB00299_7500000_002