Norm: EO §294 M4EO §308 D4
Rechtssatz: Daß ein inländischer Gerichtsstand für die Drittschuldnerklage besteht reicht allein für die zur Annahme der inländischen Gerichtsbarkeit einer Exekution notwendige Inlandsbeziehung nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 29/92 Entscheidungstext OGH 25.08.1992 1 Ob 29/92 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: EO §294 AStGB §146 C3
Rechtssatz: Betrug als Selbstschädigungsdelikt setzt die Vornahme der vermögensschädigenden Handlung durch den Getäuschten selbst voraus. Da dem Verpflichteten bei einer Exekution auf seinen Lohnanspruch gemäß § 294 Abs 1 letzter Satz EO die Verfügung über seine Lohnforderung im Ausmaß der Pfändung untersagt ist und daher eine Selbstschädigung durch Unterlassung einer solchen Verfügung schon aus exekutionsrechtlicher... mehr lesen...
Norm: EO §294 AStGB §146 C3
Rechtssatz: Täuscht ein Dienstgeber seinen Dienstnehmer die regelmäßige Weiterleitung der einbehaltenen Lohnanteile an die betreibenden Gläubiger jeweils mit (betragsmäßig korrespondierendem) Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz vor und "beruhigte" er den Getäuschten mit gezielten Hinweisen auf die (auf den übergebenen Lohnschecks angebrachten) schriftlichen Vermerke über die einzelnen Abzüge zur (bloß vorgegebenen)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der klagenden Partei als Tischler beschäftigt. Zur Hereinbringung einer Forderung von S 48.674,-- wurde K***** S***** als betreibendem Gläubiger mit Beschluß vom 10. November 1988 die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Bezüge des Beklagten aus dessen Arbeitsverhältnis mit der klagenden Partei bewilligt; der Bewilligungsbeschluß wurde der klagenden Partei als Drittschuldnerin am 15. November 1988 zugestellt. Am 6. Dezember 1988 erst... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt V erster Absatz desselben Notariatsaktes verpflichtete sich der Verpflichtete, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei St*****, vertreten durch Dr. Helmut Destaller und Dr. Gerald Mader, Rechtsanwälte in Graz, wider die verpflichtete Partei M***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Ulrich O. Daghofer, Rechtsanwalt in Graz, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt von der Beklagten die Zahlung von S 1,080.000 samt stufenweisen Zinsen durch Gerichtserlag zugunsten mehrerer (gegen die Klägerin Forderungsexekution führender) Gläubiger und stellte ein - nicht mehr einen Gegenstand des Revisionsverfahrens bildendes - Feststellungsbegehren. Sie begründete das Leistungsbegehren damit, die Beklagte habe das von der Klägerin in W***** betriebene Unternehmen "S*****" (Kinderschuh-Modegeschäft) um S 1,0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 22.12.1983, 11.11.1987 und 25.11.1987 räumte die klagende Kreditunternehmung S***** W***** Kredite in der Höhe von S 170.000, S 200.000 und S 780.000 ein. Zur Sicherstellung dieser Kredite verpfändete der Kreditnehmer der klagenden Partei am 25.11.1987 den pfändbaren Teil seiner bestehenden und künftig zustehenden Gehaltsansprüche gegen seinen Dienstgeber. Dieser wurde hievon zunächst nicht verständigt. Am 11.4.1988 wurde über das Vermö... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2
Rechtssatz: Die Kenntnis des Drittschuldners von der Lohnpfändung ist vor der Zustellung an ihn bedeutungslos. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 91/91 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 9 ObA 91/91 EvBl 1991/142 S 601 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004173 Dokum... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung an Prozeß- und Exekutionskosten bewilligte das Erstgericht der betreibenden Bank am 9. November 1990 gegen den verpflichteten Masseverwalter die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus drei Kontoverträge bei einer anderen Kreditunternehmung. Der Masseverwalter verband seine am 13. Dezember 1990 erhobene Klage auf Unzulässigerklärung dieser Exekutionsführung mit einem Aufschiebungsantrag... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von 72.064,56 DM sA. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. eine mit dem amtlichen Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11. 7. 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14. 6. 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. 7. 1982 und 1.948 DM Koste... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 KEO §331 CHGB §337 Abs1HGB §339
Rechtssatz: Gläubiger eines stillen Gesellschafters können in der Regel einerseits auf den Gewinnanteilsanspruch und andererseits auf das Auseinandersetzungsguthaben greifen. Im Exekutionsantrag muß klar zum Ausdruck kommen, ob nur der Gewinnanteilsanspruch oder nur der Anspruch auf das dem Verpflichteten bei der Auseinandersetzung zustehende Guthaben, oder aber beide Ansprüche gepfänd... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 161.049,20 S beantragte die betreibende Partei "gemäß § 331 EO", ihr die Exekution a) durch Pfändung der vom Verpflichteten als stiller Gesellschafter geleisteten Bareinlage von 100.000 S eines von Christa Sch. betriebenen Weinkeller-Restaurants und b) durch Pfändung des Gewinnanteiles des Verpflichteten zu bewilligen. Dem Verpflichteten möge geboten werden, sich jeder Verfügung über seine Bareinlage und seinen Gewinnanteil zu enthalten. Der Chri... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist am 15.Januar 1982 knapp vor Vollendung ihres 85. Lebensjahres in einem Pflegeheim gestorben. In ihre Verlassenschaft fielen außer einer städtischen Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, in dem die Erblasserin eine Wohnung in Eigennutzung gehalten hatte, auch Fahrnisse, darunter vor allem in einem Bankschließfach verwahrte Gold- und Silbermünzen sowie Schmuckstücke. Nach einer vom Abhandlungsgericht angeordneten Öffnung des Bankschließfaches in Anwese... mehr lesen...
Norm: EO §262EO §294EO §295EO §325 Abs1GKG §1
Rechtssatz: Der Gerichtskommissär ist, ungeachtet seiner amtlichen Befugnis, im Abhandlungsverfahren Erklärungen von Verfahrensbeteiligten mit Wirkung für das Gericht entgegenzunehmen, nicht befugt, in einem Exekutionsverfahren zur Verstrickung von Gegenständen oder Ansprüchen, in Ansehung deren der Abhandlungsbehörde nur die Ausübung einer Stellung eines dritten Gewahrsameinhabers iS des § 262 EO o... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte auf Grund eines Vollstreckungsbescheides eines Amtsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland die Bewilligung der Gehaltsexekution nach § 294 EO zur Hereinbringung von 72.064,56 DM samt Anhang. Sie legte dem Exekutionsantrag folgende Urkunden bei: 1. Mit amtlichem Siegel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides vom 11.Juli 1983, ergangen zum Mahnbescheid vom 14.Juni 1983 über 70.116,56 DM samt 11 % Zinsen seit 22. Juli 1982 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von 410.894 S sA eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich auf Grund verschiedener, für bestimmt bezeichnete Bundesbauten erbrachter Leistungen zustehenden Forderungen und den Auftrag an die Drittschuldnerin, sich gemäß § 301 EO zu äußern. Das Erstgericht bewilligte den Exekutionsantrag einschließlich des Auftrages nach § 301 E... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist das Zwangsversteigerungsverfahren von Liegenschaften des Schuldners Dipl.Ing. Volker F*** zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von S 4,270.753,94 sA zu E 45/88 anhängig. Auf der davon betroffenen Liegenschaft EZ 264 Grundbuch 42108 Ebenzweier ist das Wohnungsrecht für die hier Verpflichtete Margarete F*** einverleibt (CLNR 7a). In diesem Zwangsversteigerungsverfahren ist bisher der Schätzwert der zu versteigernde... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellte das Urteilsbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, die Inanspruchnahme des Dokumentenakkreditivs der C***-B*** WIEN vom 3.Februar 1988, Akkreditivnummer AAI 8800253, in einem US-Dollar 288.932,98 übersteigenden Umfang zu unterlassen. Mit der Klage verband sie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, daß der C***-B*** verboten werde, aus dem vorgenannten Dokumentenakkreditiv einen über US-Dollar 288.932,98 hinausgehenden Be... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von Verfahrenskosten in der Höhe von 954.582,15 S, 67.675,90 S und 40.834,65 S sA die Exekution durch Pfändung des Anspruchs der verpflichteten Partei als Kommanditistin einer bestimmten Kommanditgesellschaft "auf dasjenige, was ihr als Gewinnanteil und bei der Auseinandersetzung zukommt", zu bewilligen, und stellte zugleich einen Verwertungsantrag im wesentlichen mit dem Inhalt de... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §331 C
Rechtssatz: Die Exekution auf einen Geweinnanteil ist eine Forderungsexekution nach den §§ 294 ff EO. Entscheidungstexte 3 Ob 57/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 57/89 GesRZ 1989,228 = SZ 62/122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0004109 Dokumentnumm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die Revisionswerberin unter diesem Revisionsgrund nur die im Rahmen der Ausführungen zur Rechtsrüge erhobenen Vorwürfe wiederholt. Soweit die Revisionswerberin - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend macht, das Berufungsgericht habe sich über die in einem früheren Aufhebungsbeschluß vertretene Rechtsansicht sow... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 M1EO §294 M4
Rechtssatz: An die Bezeichnung des Drittschuldners ist kein besonders strenger Maßstab zu legen, wenn den Parteien des Exekutionsverfahrens und dem Drittschuldner klar waren, wer gemeint ist. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 89/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 89/89 European Ca... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung der Forderung von 23.100 S sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei gegen die Ö*** P*** als Drittschuldnerin angeblich zustehenden Ansprüche auf Auszahlung der Einlage des PSK-Privatsparbuches Nr 19,049.650 im Wert von 100.000 S mehr oder weniger mit der Behauptung, die verpflichtete Partei habe dieses Sparbuch verloren, ohne daß ein Kraftloserklärungsverfahren eingeleitet wo... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296
Rechtssatz: Ist das Einlagebuch nicht vorhanden, so ist die Forderungspfändung nach § 294 EO vorzunehmen und mit der Überweisung die Ermächtigung zu erteilen, die Kraftloserklärung zu erwirken. Dabei kommt die Erlassung eines Zahlungsverbotes an den Drittschuldner nicht in Frage, wohl aber ist ein Verfügungsverbot im Sinne des § 294 Abs 1 letzter Satz EO zu erlassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei schuldet der betreibenden Partei auf Grund des Wechselzahlungsauftrages des Landes- als Handelsgerichtes Graz vom 7. August 1987, 19 Cg 384/87, S 470.000,-- sA. Zu 10 E 13.046/87, neu 10 E 7.171/88, des Erstgerichtes führte die betreibende Partei zur Hereinbringung dieser Forderung unter anderem Exekution durch Pfändung und Überweisung einer der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner Ö*** V*** Druck- und Verlags-GesmbH i.L. zustehenden ... mehr lesen...
Begründung: In Punkt 2) der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 3. November 1987, F 9/87-44, wurde der Verpflichteten aufgetragen, der betreibenden Partei ab sofort eine Rente von monatlich S 100.000,--, fällig jeweils am 1. eines Monats bei zehntägigem Respiro, zu seiner persönlichen Verfügung auszuzahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels wurde der betreibenden Partei bereits einmal, und zwar zur Hereinbringung des Rentenbetrages für Dezember 1987 von S 100.000,--, im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm folgenden Sachverhalt als bescheinigt an: 1983/1984 wurde zwischen der Erstantragsgegnerin und der gefährdeten Partei die Lieferung von Motorersatzteilen im Wert von rund 1,5 Millionen Dollar vereinbart. Die gefährdete Partei lieferte in der Folge Ersatzteile und erhielt dafür von der Erstantragsgegnerin ein Entgelt von ca. 1,5 Millionen Dollar. Ein Teil der gelieferten Ware entsprach jedoch nicht der zwischen der gefährdeten Partei und der Erstant... mehr lesen...
Norm: EO §294 M3EO §382 Z7 II7EO §402 A
Rechtssatz: Da die Bestimmungen über das Exekutionsverfahren auch auf das Sicherungsverfahren sinngemäß Anwendung zu finden haben, gilt die Regelung der Rekurslegitimation der Drittschuldner auch im Sicherungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 549/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 549/88 WBl 1988,340 = BankArch 1988,1230 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BEO §294 M3EO 382 Z7 II7
Rechtssatz: Wird in die aus der geschlossenen Rückgarantievertragskette sich ergebenden Rechtsverhältnisse und damit auch in die Rechtsphäre der österreichischen Garantiegeber (Banken) eingegriffen, so muß diesen auch die Legitimation zur Erhebung des Rekurses gegen die Bewilligung eines Zahlungs- bzw Drittverbots gegen den Garantienehmer im Rahmen eines Sicherungsantrages zugestanden werden. ... mehr lesen...