Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIEO §294 KEO §325EO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Gläubiger des Treugebers können auf das Treugut nur im Wege der Exekution auf die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder greifen, weil dieses für die Dauer der Treuhand zwar wohl wirtschaftlich nicht aber rechtlich dem Vermögen des Treugebers zuzurechnen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1... mehr lesen...
Norm: EO §294 FMG §42 Abs1MRG §42 Abs1
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat im Exekutionsantrag bloß zu behaupten, dass auf das Bestandverhältnis die Bestimmungen des Mietengesetzes bzw Mietrechtsgesetzes nicht anzuwenden seien. Die durch Forderungsexekution in Exekution zu ziehende Mietzinsforderung ist bereits in der Exekutionsbewilligung als eine solche aus einem Mietvertrag zu bezeichnen, auf welchen die Bestimmungen des Mietrechtsgese... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §320
Rechtssatz: Die Pfändung einer bücherlich sichergestellten Forderung nach § 294 EO ist verfehlt und unwirksam; die Pfändung könnte nur nach § 320 EO rechtswirksam vorgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 8/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1982 3 Ob 8/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 B
Rechtssatz: War die in Exekution gezogene Forderung zum Zeitpunkt der Pfändung nicht existent, dann konnte sie auch nicht Exekutionsobjekt sein. Die Pfändung blieb wirkungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 572/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 6 Ob 572/81 3 Ob 85/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 O... mehr lesen...
Der beklagten Partei wurde zu E 1257/80, E 1302/80, E 1591/80 und E 2241/80 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung ihrer Forderungen von 76 008.40 S, 55 151 S, 47 022 S und 39 386 S jeweils die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei M Baugesellschaft mbH gegen die Drittschuldnerin Ö-AG auf Grund von Arbeitsleistungen, Materialleistungen oder aus welchem Titel immer zustehenden Forderungen bewilligt. Die Pfändungen wurden am 26. Feber 1980, am 27. Feber 1980, ... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §294 B
Rechtssatz: Der Anspruch des Verpflichteten auf die ihm bei Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Berichtigung der Ansprüche aller Vorberechtigten zufallende Hyperocha entsteht erst mit der Erteilung des Zuschlages, ist also vor diesem Zeitpunkt nicht existent. Entscheidungstexte 3 Ob 92/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 3 Ob 92/80 JBl 1981,441 = ... mehr lesen...
Norm: EO §294 GEO §296
Rechtssatz: Unter "Bankguthaben" sind Forderungen des Kunden gegen die Bank, insbesonders aus einem Kontokorrent- oder Girokonto, also primär nicht die gewöhnlich als "Spareinlagen" bezeichneten Forderungen aus einem Spareinlagebuch im Sinne des § 296 EO zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 21/80 Entscheidungstext OGH 27.02.1980 3 Ob 21/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §54EO §294 AEO §294 M1
Rechtssatz: Von der betreibenden Partei kann nicht gefordert werden, die zu pfändende Forderung in allen Details schon im Exekutionsantrag anzugeben, was im übrigen auch nur selten möglich wäre. Fehler und Ungenauigkeiten, die auch bei genauer Kenntnis der Rechtsbeziehung des Verpflichteten mit dem Drittschuldner Zweifel darüber, welche Forderungen in Exekution gezogen wurden, offenlassen, gehen ohnedies zu Laste... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 M1EO §299
Rechtssatz: Das Pfandrecht an einem Arbeitseinkommen des Verpflichteten entsteht auch dann sofort mit der Zustellung des Drittverbotes (§ 294 Abs 3 EO), wenn es sich im Sinne des § 299 EO nur auf nach der Pfändung fällig werdende Bezüge des Verpflichteten erstrecken kann. Entscheidungstexte 5 Ob 313/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 5 Ob ... mehr lesen...
Die Beklagten waren Gesellschafter der Ing. Herbert M Gesellschaft m. b. H. (im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in R und traten mit Notariatsakt vom 10. Dezember 1975 ihre Geschäftsanteile, ohne ihre Stammeinlagen voll eingezahlt zu haben, an Franz S jun. bzw. sen. ab. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 18. Jänner 1978, E 33/78, bewilligte das Erstgericht der klagenden Partei zur Hereinbringung einer ihr zustehenden vollstreckbaren Forderung die Pfändung der der verpflichteten Gese... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AGmbHG §66GmbHG §67
Rechtssatz: Die Forderung der Gesellschaft auf Einzahlung der Stammeinlagen durch die Gesellschafter ist pfändbar. Die Überweisung dieser gepfändeten Forderung der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter räumte der klagenden Partei aber nur das Recht ein, an Stelle der Gesellschaft Zahlung von den Gesellschaftern zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308 AEO §208 MGmbHG §66GmbHg §67
Rechtssatz: Weder die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft mbH zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Gesellschafter noch die Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Gesellschaft angeblich zustehenden Forderung auf Einzahlung nicht geleisteter Stammeinlagen gegen die Vormänner der Gesellschafter gibt dem Gläubiger der Gese... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 M5EO §308 D4
Rechtssatz: Die Berechtigung des Verpflichteten zur Fortsetzung eines von ihm bereits anhängig gemachten Prozeßes bzw zur Einbringung einer Klage nach Pfändung der geltend gemachten Forderung ist erst vom Prozeßgericht unter Bedachtnahme auf die gesetzten Exekutionsmaßnahmen zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 177/78 Entscheidungstext OGH 05.12.... mehr lesen...
Die Beklagte war am 29. November 1974 Privathaftpflichtversicherer des mj. Anton G, der damals durch unvorsichtiges Hantieren mit einem Luftdruckgewehr den Kläger schwer verletzte und als ursprünglicher Erstbeklagter dieses Rechtsstreites zur Zahlung von 100 700 S unter Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden zur ungeteilten Hand mit der Beklagten verurteilt wurde. Während dieses Urteil gegen den Schädiger rechtskräftig wurde, bestreitet die Beklagte im Revisionsverfahren ... mehr lesen...
Norm: EO §294 B
Rechtssatz: Noch nicht fällige Geldforderungen können unter der Vorausetzung gepfändet werden, daß die in Exekution gezogene Geldforderung im Zeitpunkt der Pfändung bereits existent ist. Entscheidungstexte 3 Ob 132/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 132/78 JBl 1979,438 3 Ob 104/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EO §294 BEO §299
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe der für den Auftraggeber zu beschaffenden Vermögenswerte setzt denknotwendig voraus, daß der Mandatar diese Vermögenswerte bereits erlangt hat; sie entsteht also erst mit der Erlangung dieser Vermögenswerte. Bei den Ansprüchen der Verpflichteten auf Ausfolgung erst eingehender Geldbeträge handelt es sich daher um noch nicht existente Forderungen, die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AhABGB §1438 DABGB §1438 EABGB §1440 FEO §294 BEO §308
Rechtssatz: Ein Aufrechnungsvertrag wird durch ein später begründetes richterliches Pfandrecht nicht berührt, auch wenn er erst künftig entstehende Forderungen betrifft. Entscheidungstexte 1 Ob 610/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 610/78 Veröff: SZ 51/67 = EvBl 1979/114 S 351 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 EEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Durch die Pfändung einer Forderung wird die Rechtsstellung des Drittschuldners nicht geändert. Es stehen ihm alle Einwendungen und Gegenansprüche zu, die er vor der Pfändung hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 610/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 610/78 Veröff: EvBl 1979/114 S 351 ... mehr lesen...
Aus dem Verlassenschaftsverfahren nach seiner am 3, Juli 1974 verstorbenen Mutter Karoline P stand Kurt P gegen die Beklagte, seine Schwester, eine Forderung von 400 000 S zu. Mit 1. August 1974 pachteten Kurt P und seine Ehegattin Gerda P von der Beklagten deren gastgewerbliches Unternehmen in K auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtzinses von 175 000 S zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Vereinbart war, daß der Pachtzins vorerst mit jenen Forderungen ... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2DevG §22 Abs2EO §294 AEO §303
Rechtssatz: Die Überweisung zur Einziehung als gerichtlicher Akt ist nicht als Verfügung eines Devisenausländers (betreibender Gläubiger) anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 3 Ob 73/77 EvBl 1978/44 S 128 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs2EO §294 AEO §303Kundmachung der österreichischen Nationalbank Z1 litb DE5/71
Rechtssatz: Inländern ist die Übernahme von Geldverpflichtungen aus sonstigen eigenen Schuldverpflichtungen, die nicht zum Zweck von Kapitalsübertragungen übernommen werden, generell bewilligt. Als sonstige Schuldverpflichtungen, sogenannte invisibles, gelten die im Annex A zum Lieberalisierungskodex der OECD für laufende unsichtbare Transaktionen an... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VIIIEO §54 Abs1 Z3EO §294EO §296
Rechtssatz: Der Anspruch der verpflichteten Partei als einer der Erlagsgegner auf Herausgabe eines Sparbuches im Rahmen eines beim Bezirksgericht als Drittschuldner anhängenden Verfahrens gemäß § 1425 ABGB ist ein taugliches Exekutionsobjekt zur Sicherung oder Hereinbringung einer Geldforderung. Exekutionsobjekt ist eine Geldforderung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIIFEO §294 AEO §294 LEO §311 Abs2
Rechtssatz: § 311 Abs 2 EO ist keine bloße Ordnungvorschrift. Die Verzichtserklärung des betreibenden Gläubigers ist als Abstehen von der Fortsetzung des Verkaufsverfahrens zu werten. Die Wirkung des Verzichtes auf das Pfandrecht kommt in der Exekution erst mit der Bekanngabe an das Gericht zustande. Solange die Überweisung aufrecht ist, bleibt sie im Verhältnis des Überweisungsgläubigers zum Dri... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IVFEO §294 AEO §294 LEO §308 AEO §308 D4
Rechtssatz: Wird eine Forderungsexekution eingestellt, so hat das Zahlungsverbot gegenüber dem Drittschuldner bis dahin seine volle Wirksamkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 675/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 675/76 EvBl 1977/114 S 240 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 D1
Rechtssatz: Die Forderungspfändung durch den betreibenden Gläubiger schließt die Geltendmachung der überwiesenen Forderung durch den Verpflichteten dann nicht aus, wenn der Überweisungsgläubiger dem zustimmt. Entscheidungstexte 7 Ob 675/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 675/76 EvBl 1977/114 S 240 6 Ob 814/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IIAABGB §1396ABGB §1422ABGB §1424BAO §211EO §294 AEO §294 L
Rechtssatz: Bei finanzbehördlicher Pfändung hat der Drittschuldner seine Verpflichtung objektiv und somit schuldbefreiend erst in jenem Zeitpunkt erfüllt, in welchem die Schuld des Verpflichteten gegenüber dem FA getilgt wurde, das ist mit der Gutschrift beim FA. Entscheidungstexte 3 Ob 68/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 7. April 1975 bewilligte das Handelsgericht Wien als Titelgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 40 000 S samt Anhang Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten Stefan K; als Exekutionsgericht schritt zu E 2179/75 das Erstgericht ein. Auf Grund einer vom Verpflichteten zu 4 C 256/75 des Erstgerichtes eingebrachten Oppositionsklage schob das Erstgericht mit Beschluß vom 6. August 1975 die angeführte Exekution gegen Erlag e... mehr lesen...
Norm: EO §294 KKO §12 Abs3KO §187KO §325
Rechtssatz: § 12 Abs 3 KO gilt auch bei Überweisung gepfändeter Geldforderungen, weil auch hier der Grundsatz gelten muss, dass jene Gläubiger, welche ein richterliche Pfandrecht 60 Tage vor Konkurseröffnung erworben haben, rechtlich nicht anders als die übrigen Konkursgläubiger gestellt sein sollen (ebenso SZ 32/126 ua); es hat in diesem Fall der Drittschuldner grundsätzlich an den Masseverwalter zu za... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO 3308 CEO §325
Rechtssatz: Falls ein Gericht als Drittschuldner davon benachrichtigt wird, dass ein bei ihm erliegender Betrag (gleichgültig ob als Sicherheitsleistung gem § 33 Abs 2 EO oder aus einem anderen Rechtsgrund zugunsten eines Überweisungsgläubigers gepfändet und überwiesen wurde, hat es vor Beschlussfassung über die Ausfolgung die Wirksamtkeit der Pfändung zu prüfen, jedoch nur insoweit, als ihm diese Prüfung im Rahm... mehr lesen...