RS OGH 1976/6/1 3Ob40/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1976
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Norm

DevG §22 Abs2
EO §294 A
EO §294 M1
EO §303

Rechtssatz

1. Die Zulässigkeit der Pfändung und der Überweisung einer gepfändeten (bzw zu pfändenden) Geldforderung sind devisenrechtliche verschieden zu beurteilen.

2. Wegen Nichtbeachtung der Bestimmung des § 22 Abs 2 DevG (vom Gericht vor Fassung des Überweisungsbeschlusses auf Grund des Exekutiongsantrages zu pfrüfende devisenrechtliche Zulässigkeit) kann gegen den Überweisungsbeschluß auch dann Rekurs erhoben werden, wenn dieser mit der Pfändung vollkommen übereinstimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003977

Dokumentnummer

JJR_19760601_OGH0002_0030OB00040_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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