Norm
EO §294 BRechtssatz
Bedingte Forderungen, bei denen der Rechtsgrund schon vorhanden oder der rechtserzeugende Tatbestand zum Teil gegeben ist, können gepfändet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0004018Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021